Als die frischgebackenen Viertklässler nach den Sommerferien in ihre Schulen zurückkehrten, war plötzlich alles anders: Eine Frage stand für alle im Raum, die im Lauf des Schuljahres immer dringlicher werden sollte: Auf welche weiterführende Schule wechselst du?
„Das hört erst im Frühsommer wieder auf, wenn alles entschieden ist“, sagt eine Grundschullehrerin, die nicht mit Namen genannt werden möchte. Sie beobachtet seit Monaten, wie die Kinder sich selbst sortieren. Wie die vormals homogene Gruppe sich aufspaltet in die Anwärter fürs Gymnasium, die Realschule, die Gesamtschule – und den Rest. Wie die Kinder sich dann verabreden, zusammen auf diese oder jene Schule zu gehen.
Tarek Wattad vom Schulpsychologischen Dienst kennt den Druck, der sich aus der Frage der Schulwahl ergibt: „Da ist die ganze Familie mit beschäftigt“, sagt er. Die Kinder erlebten die Phase der Entscheidungsfindung aber sehr unterschiedlich: „Für den einen ist das alles motivierend und befreiend, der andere leidet.“ Wichtig sei es, die Eltern davon zu überzeugen, ihre Kinder nicht zu stark unter Leistungsdruck zu setzen. „Man muss die Fähigkeiten des eigenen Kindes akzeptieren und darf es nicht überfordern.“
Vom Schulwechsel betroffen sind in diesem Schuljahr rund 4800 Viertklässler in Frankfurt; in ganz Hessen sind es gut 52000. Der Sturm auf die Gymnasien dürfte ungebrochen anhalten. Für das laufende Schuljahr erreichte die Übertrittsquote in Frankfurt 51 Prozent, wie Dieter Sauerhoff mitteilt, der Sprecher des Staatlichen Schulamts. Die Quote für Hessen lag laut Kultusministerium bei 45 Prozent.
Änderungen mit neuem Schulgesetz
In der hessischen Schullandschaft, die die künftigen Fünftklässler erwartet, hat das neue Schulgesetz einige Veränderungen auf den Weg gebracht. So arbeitet derzeit eine Expertengruppe an einem Konzept, mit dem die Inklusion, also der gemeinsame Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten , ab dem kommendem Schuljahr schrittweise umgesetzt werden soll.
Horst Günter Herold, Sprecher des Kultusministerium, weist auch auf die im Februar beginnende Pilotphase mit Selbstständigen Schulen hin. Diese erhalten unter anderem eine Lehrerzuweisung von 101,5 Prozent sowie das Große Budget – können also über freie Personalmittel eigenverantwortlich verfügen und Personal für erweiterte pädagogische Aufgaben einstellen. Mehr als die Hälfte der hessischen Schulen nutzt laut Herold bereits das sogenannte Kleine Budget, eine eigenständige Bewirtschaftung in begrenztem Rahmen.
Direktere Auswirkungen auf die neuen Fünftklässler werden aber andere Neuerungen haben. Zum Beispiel die Mittelstufenschule, eine neue Wahlmöglichkeit. Von dieser Mischform aus Haupt- und Realschule gibt es in Hessen laut Herold derzeit 18, allerdings keine in Frankfurt.
Während die Gymnasien das Abitur nur noch auf dem steilen G8-Weg erklimmen dürfen, haben die Kooperativen Gesamtschulen weiterhin die Wahl. Knapp die Hälfte hessenweit bietet G 9 an – in Frankfurt die Otto-Hahn-Schule. Für die Eltern ist das ein wichtiges Kriterium, denn viele haben weiter große Vorbehalte gegen G8 und wollen für ihr Kind einen weniger gestrafften Weg zum Abitur.
Die Lehrer laden die Eltern zu Beratungsgesprächen in den Grundschulen ein, die bis zum 25. Februar stattfinden.
Die Eltern erhalten Antragsformulare, die sie bis zum 5. März ausfüllen und in der Grundschule abgeben müssen. Sie können darauf bis zu drei Wünsche für weiterführende Schulen angeben.
Bis zum 12. März finden in den Grundschulen die Klassenkonferenzen über die Empfehlung für den Bildungsgang statt. Bis zum 19. März senden die Grundschulen alle Anträge an die Erstwunschschulen ab.
In Hessen haben Eltern das Recht, auch entgegen der Lehrerempfehlung ihr Kind auf ein Gymnasium zu schicken. Bei Differenzen zum Elternwunsch wird ein Eignungsgutachten erstellt. Bei Widerspruch der Eltern gibt es bis zum 26. März erneut ein Beratungsgespräch, nach dem diese dann endgültig entscheiden müssen, ob sie ihre Wahl aufrechterhalten.
Mitte April finden die Sichtungskonferenzen statt: am 16.04. die der Integrierten Gesamtschulen, am 17.04. die der Gymnasien sowie der Haupt- und Realschulen.
Die weiterführenden Schulen melden bis spätestens zum 25. April alle Schüler an die Grundschulen, bei denen der Elternwunsch nicht berücksichtigt werden konnte. Mit Hilfe von Empfehlungen der Sichtungskonferenzen wird an der Grundschule erneut beraten. Bei Bedarf können beim Staatlichen Schulamt freie Kapazitäten abgefragt werden. Am 21. Mai findet die Verteilerkonferenz statt.
Die schriftlichen Aufnahmezusagen gehen bis spätestens zum 31. Mai bei den abgebenden Grundschulen ein.
Überhaupt, die Eltern: Sie heizen den Hype um die Wahl der weiterführenden Schule gehörig an. Woher die Informationen eigentlich stammen, die da bei jedem Kindergeburtstag, auf jeder Klassenfeier weitergegeben werden, bleibt unklar. Zum Beispiel das Niveau der Schule. Fragt man Eltern, können sie oft ziemlich genau sagen, ob dieses oder jenes Gymnasium ein hohes oder eher niedriges Niveau hat. Natürlich lassen sich Schlüsse aus dem Wohnumfeld ziehen. Aber welche Kriterien gibt es sonst? Abiturnoten werden nicht veröffentlicht. „Die geben wir nicht raus, weil die überhaupt nichts aussagen“, sagt Dieter Sauerhoff vom Staatlichen Schulamt.
Nehme man etwa eine Schule, in die vor allem Kinder mit „hochbildungsbürgerlichem Hintergrund“ gehen, und eine, die eine hohe Quote von Quereinsteigern hat und in großer Zahl zum Abitur bringt: Wenn man nun die Abiturnoten vergleiche, sei der Schnitt an ersterer womöglich um etwa 0,5 besser. „Aber welche ist die bessere Schule?“, fragt Sauerhoff und bekräftigt seine Hochachtung vor der Leistung von „Schulen, die unter ganz anderen Bedingungen arbeiten“.
Bleibt noch eine entscheidende Frage, die auch vor allem die Eltern umtreibt: Was, wenn mein Kind an keiner der drei Wunschschulen angenommen wird, die ich auf dem Anmeldeformular angegeben habe? Sauerhoff beschwichtigt: Im vergangenen Jahr sei das nur etwa ein Prozent der Kinder gewesen. „Das ist bitter für den einzelnen“, sagt er, „aber mein Blick ist ein systemischer“. Und da laufe es angesichts der angespannten Lage in Frankfurt nicht schlecht. 96 Prozent der Kinder seien vergangenes Jahr an einer der drei Wunschschulen untergekommen. Von den 100, bei denen das nicht geklappt hat, hätten sich 75 „neu orientiert“ und dann an dieser „neuen Wunschschule“ einen Platz gefunden. „Nur für 25 habe ich eine Zuweisung schreiben müssen.“
Wem dies blüht, der muss sich , wie alle anderen, auf größere Klassen einstellen und womöglich auf lange Fahrten zur neuen Schule. Und die vor Monaten getroffene Verabredung unter Freunden, zusammen auf eine Schule zu gehen, hat sich leider erledigt.

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