Bundesweit hatte der Fall für Aufsehen gesorgt. Tierschützer und Hundehalter hatten im Februar Mahnwachen vor dem Haus jenes 63-jährigen Mannes aus Bad Homburg gehalten, der beschuldigt war, am qualvollen Tod des Hundes Richi, eines Rhodesian Ridgeback, Schuld zu tragen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen den Mann endgültig eingestellt.
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der passionierte Jäger die dem Hund zum Verhängnis gewordenen Schnappfallen in seiner Garage aufgestellt hatte, weil er am nächsten Tag auf die Jagd gehen wollte. Er habe vergessen, das Garagentor zu schließen, deswegen sei der Hund in die Falle geraten, hatte der 63-Jährige ausgesagt. Das sei nicht zu widerlegen gewesen.
Der Hund gehörte der Nachbarsfamilie, einem Gartenbauunternehmer. Der Besitzer des Hundes hatte ihn noch Winseln gehört und ihn selbst in einer Schnappfalle vorgefunden. Als er Werkzeug holen ging, um den Hund zu befreien, war dieser plötzlich verschwunden. Die Garage des Nachbarn war voll Blut. Der tote Hund ist nie wieder aufgetaucht.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist der Besitz solcher gefährlichen Tierfallen für Jäger nicht strafbar. (prop)


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