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Bad Homburg

"Fall Richi"

Vergessen in der Fuchsfalle

Bundesweit hatte der Fall für Aufsehen gesorgt. Tierschützer und Hundehalter hatten im Februar Mahnwachen vor dem Haus jenes 63-jährigen Mannes aus Bad Homburg gehalten, der beschuldigt war, am qualvollen Tod des Hundes Richi, eines Rhodesian Ridgeback, Schuld zu tragen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen den Mann endgültig eingestellt.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der passionierte Jäger die dem Hund zum Verhängnis gewordenen Schnappfallen in seiner Garage aufgestellt hatte, weil er am nächsten Tag auf die Jagd gehen wollte. Er habe vergessen, das Garagentor zu schließen, deswegen sei der Hund in die Falle geraten, hatte der 63-Jährige ausgesagt. Das sei nicht zu widerlegen gewesen.

Der Hund gehörte der Nachbarsfamilie, einem Gartenbauunternehmer. Der Besitzer des Hundes hatte ihn noch Winseln gehört und ihn selbst in einer Schnappfalle vorgefunden. Als er Werkzeug holen ging, um den Hund zu befreien, war dieser plötzlich verschwunden. Die Garage des Nachbarn war voll Blut. Der tote Hund ist nie wieder aufgetaucht.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft ist der Besitz solcher gefährlichen Tierfallen für Jäger nicht strafbar. (prop)


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Dokument erstellt am 28.07.2009 um 16:04:02 Uhr
Letzte Änderung am 28.07.2009 um 16:14:11 Uhr
Erscheinungsdatum 29.07.2009 | Ausgabe: r1nw
Kommentare
1. Narrenfreiheit für Jäger
Aus meiner Sicht haben weder die zuständige Staatsanwealtschaft noch das hiesige Landratsamt irgendein Interesse, auch schwerwiegende Verstöße gegen das Jagdrecht zu verfolgen. Eingegangene Anzeigen werden nicht bestätigt und wohl ungern bearbeitet. In einem früheren Fall - Ausübung der Jagd in unmittelbarer Nähe rodelnder Kinder (Abstand ca. 50 m) und Abgabe eines Warnschusses - hat der damals zuständige Landrat Banzer nach vielfachen Mahnungen und einer Bearbeitungszeit von etwa eineinhalb Jahren die Einleitung eines Verfahrens aus Opportunitätsgründen abgelehnt.
Ob der Jäger des aktuellen Falles Richie fachanwaltlichen Rat suchte; vielleicht sogar bei der Kanzlei Banzer in Oberursel - wer weiß?



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2. Die Unschuldvermutung ist Grundlage im Strafrecht
und darauf alleine kommt es an.

Es ist einfach widerlich, bei allem den Versuch zu starten, irgend wen aus der Politik nur deshalb als verantwortlichen zu erwähnen, weil man glaubt man könne mit dieser Niederträchtigkeit eine Person oder gar eine politische Richtung an den Pranger stellen.

Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Beweis hat, dann ist das Verfahren einzustellen. Völlig egal was da irgend welche Schmierfinken dazu meinen.

Wie soll ein Gericht das Verfahren annehmen und eröffnen wenn kein Straftatbestand nachgewiesen werden kann?

Mir scheint manche wären lieber in Putin Land bei dem "Lupenreinen Demokraten" so die Aussage seines Freundes Gerd.



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