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09. Februar 2010
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Klage gegen städtische Satzung

Leinen los

VON GEORG LEPPERT

Er ist immer für eine Überraschung gut: Adam Rosenberg, Rechtsanwalt aus dem Westend, der so manchen medienwirksamen Prozess führt. Nun hat Rosenberg möglicherweise eine städtische Satzung gekippt. Zumindest hegt das Gericht ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit der Norm.

Alles begann mit einem Spaziergang, den Rosenberg im Herbst mit seinem Hund unternahm. Der Anwalt führte das Tier in der Eschenheimer Anlage aus. Eine klassische Grünanlage, wie man denken möchte. Doch da fangen die Probleme an. Was ist eine Grünanlage? Um diese Frage kreiste der Prozess, den Rosenberg jetzt vor dem Amtsgericht führte.

Denn laut der Grünflächensatzung der Stadt Frankfurt hätte Rosenberg das Tier anleinen müssen. Was er aber nicht tat. Es kam, wie es kommen musste. Eine Streife der Stadtpolizei erwischte ihn. Einige Tage später erhielt der Anwalt einen Bußgeldbescheid.

Grünflächensatzung
Die Norm regelt das Verhalten in öffentlichen Parks und anderen Flächen, die laut Stadt als Grünanlagen gelten. Das können etwa die Wiesen am Main, die Wallanlagen oder der Grüngürtel sein. Hunde müssen in den Bereichen angeleint sein. Außerdem ist es verboten, außerhalb gekennzeichneter Flächen zu grillen oder Abfall auf Wie- sen zu hinterlassen. Die Stadtpolizei und freiwillige Polizeihelfer kon- trollieren die Einhaltung der Regeln.
Doch Rosenberg bezahlte nicht, ließ es stattdessen auf ein Verfahren ankommen. Vor Gericht wartete er mit einem überraschenden Argument auf. Es sei doch in der Satzung überhaupt nicht definiert, was eine Grünanlage ist. Mithin wisse er gar nicht, wo er seinen Hund anleinen müsse. Um seine Position zu untermauern, legte Rosenberg dem Gericht die Grünflächensatzung der Stadt Kassel vor. In einem Anhang sei genau aufgelistet, welche Bereiche in der Stadt als Grünanlagen gelten. Ein solcher Anhang fehle in Frankfurt.

Das Gericht sah das Problem ein. Rosenberg muss das Bußgeld erst einmal nicht bezahlen. Wie es nun weitergeht, weiß Wendelin Friedel, persönlicher Referent von Umweltdezernentin Manuela Rottmann (Grüne): Das Oberlandesgericht werde entscheiden, ob die Satzung in der bestehenden Form gültig ist oder Nachbesserungen nötig sind.

"Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Satzung so Bestand hat", sagt Friedel. In Frankfurt gebe es mehr als 1000 Grünanlagen, die könne die Stadt nicht alle in einem Anhang aufzählen. Zumal die Rechtslage eindeutig sei: "Eine Grünanlage ist eine Fläche mit angelegtem Grün, die öffentlich zugänglich ist." In allen Bereichen, für die diese Definition zutrifft, gelte Leinenzwang - mit Ausnahme der besonders ausgewiesenen Hundeauslaufflächen, von denen es in jedem Stadtteil mindestens eine gebe, wie Friedel erklärt.

Umstritten ist, ob die Satzung bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgericht gilt. "Auf alle Fälle", sagt Friedel. Rechtsanwalt Rosenberg will zwar Hundebesitzern nicht raten, den Leinenzwang zu ignorieren. Er sagt aber auch: "Die Satzung ist faktisch außer Kraft gesetzt."


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Dokument erstellt am 25.04.2009 um 00:08:05 Uhr
Letzte Änderung am 25.04.2009 um 16:41:26 Uhr
Erscheinungsdatum 25.04.2009 | Ausgabe: S
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