Die billigste Art, unter die Erde zu kommen, trägt den beschaulichen Namen Friedwald. Die ist zwar in Frankfurt - abgesehen von einem begrenzten Angebot im Friedhof Westhausen - nicht möglich, man muss sich im Taunus-Ort Weilrod (Hessen) beerdigen lassen. Und dennoch boomt diese Art der Bestattung, wie Ralph Klein von der Pietät Antmann berichtet: "Das wird immer mehr." Bei der Friedwaldbestattung wird die Asche der Verstorbenen unter einem Baum in die Erde gebracht.
Überhaupt konstatiert Bestatter Klein seit Jahren einen Trend zum Billig-Begräbnis. "Wir haben es heute überwiegend mit Feuerbestattungen zu tun. Früher war das mal anders." Bis zu 80 Prozent der Kunden wünschten inzwischen eine Urnenbeisetzung, das Verhältnis zu Erdbestattungen habe sich binnen Jahren umgekehrt.
Das hat natürlich in erster Linie mit Geld zu tun. Die Entwicklung zum Begräbnis light habe eingesetzt, seit 2004 das Sterbegeld abgeschafft worden sei, weiß Bestatter Klein. Selbst bei der klassischen Erdbestattung schauen die Trauernden auf die Kosten. "Die Leute sagen dann: ,Er war halt ein schlichter Mensch', und bestellen einen Sarg aus Weichholz."
Särgepreise liegen zwischen 500 bis 3000 Euro
Tatsächlich gibt es beim Behältnis der letzten Ruhe erhebliche Preisunterschiede. Für einen Eichensarg muss man zwischen 1200 und 3000 Euro hinlegen; das Modell auf Kiefer kostet weniger als die Hälfte. Auch der Ort der letzten Ruhe wirkt sich auf den Geldbeutel aus. So müssen Angehörige für ein Erdgrab 2580 Euro zahlen (Laufzeit 30 Jahre), ein Urnengrab kommt auf 1080 Euro.
Unschlagbar günstig ist das Grab unterm Baum. Da werden für einen Gemeinschaftsbaum 770 Euro, für den Familienbaum (bis zu zehn Angehörige) je nach Dicke des Stamms 3350 bis 6350 Euro fällig. Laufzeit 99 Jahre, Grabpflege fällt quasi flach.
Die Bestatter leiden inzwischen unter dem Sparkurs beim Beerdigen. Die Devise "gestorben wird immer" gilt zwar noch, seit 2004 ist das Geschäft aber, wie Bestatter Klein bemerkt, "nicht besser geworden". Für zusätzliche Probleme habe Hartz IV gesorgt. Angehörige der Empfänger von Sozialleistungen müssten für die Kosten der Beerdigung aufkommen. "Nur wenn sie nicht zahlen können, übernimmt das der Staat." Weil sich die Prüfung der Fälle aber oft über Monate hinziehe, müssten die Pietäten in Vorleistungen treten. Eine Beerdigung kann halt nicht warten, bis die Finanzierung geklärt ist.


Bookmark
Verlinken












