Das Merkblatt des in Bonn ansässigen Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks enthält Ratschläge für Arbeitgeber, die "gänzlich unzulässig" oder zumindest fragwürdig sind, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, am Mittwoch auf Anfrage erklärte. In dem Merkblatt, das der FR vorliegt, wird den Arbeitgebern empfohlen, bei einem "Streikausbruch" den "gesamten Ablauf" mit "Kamera/Fotoapparat" zu dokumentieren. Sollte der Streik länger dauern, sollen Briefe an die Privatadresse der Arbeitnehmer geschickt werden, um "durch Einfluss der Familienangehörigen" eine "beginnende Streikmüdigkeit" zu verstärken. Der Arbeitgeber dürfe Briefe an seine Mitarbeiter, nicht aber an Familienangehörige schicken, sagte Gayk. Für Fotos oder Filme gebe es bei einem Streik "keine Rechtsgrundlage".
Spezial: Überwacht

Lidl, Bahn, Telekom, Daimler, Müller: Wie dreist Firmen ihre Mitarbeiter bespitzeln. Das Spezial: Überwachte Beschäftigte.


Artikel kommentieren
Bookmark
Verlinken












