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09. Februar 2010
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Aus dem Amtsgericht

Alte Männer, alter Hass, alter Quatsch

VON STEFAN BEHR

Es liegt was in der Luft beim Frankfurter Amtsgericht. Vielleicht ist es Hass. Jedenfalls kommt es vor Saal 15 recht schnell zu Handgreiflichkeiten: Wolfgang Hübner, der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler BFF im Römer, will sich nicht fotografieren lassen, seine Parteifreunde ebenso wenig Und zack, schon fliegen die Fetzen, dann fast die Fäuste, aber ehe die Situation vollends eskaliert, beginnt die Verhandlung. Die Verhandlung gegen Wolfgang Hübner.

Hübner, Jahrgang 1946, muss sich wegen Beleidigung verantworten. Er hat in der Plenarsitzung am 4. Oktober 2007 den Pfarrer und Sprecher der Anti-Nazi-Koordination Hans Christoph Stoodt einen "Hassprediger" geheißen - natürlich ging es mal wieder um den geplanten Moschee-Bau in Hausen. Stoodt zeigte Hübner an, das Verfahren sollte gegen die Zahlung von 500 Euro eingestellt werden, Hübner zahlte nicht, daraufhin flatterte ihm eine Geldbuße von 2500 Euro ins Haus, die er erst recht nicht zahlte. Nun also Amtsgericht.

Hübner hat keinen Anwalt mitgebracht. Er fühlt sich im Recht. "Ich habe das in freier Rede gesagt, unvorbereitet, ich stand unter besonderer Spannung. Ich habe bereits bei der polizeilichen Vernehmung gesagt, dass ich diese unchristliche Bemerkung bedaure." Aber er stünde auch "seit Jahren unter politischer Verfolgung von Stoodt und seiner Truppe". Einen Rassisten habe man ihn genannt, einen Nazi - "ich habe nie in einer rechten Organisation mitgemacht". Der Journalist, der gerne mal damit kokettiert, dass er früher Marxist gewesen war, fühlt sich fehl am Platz auf der Anklagebank.

Stoodt selbst ist nicht zur Verhandlung gekommen. Vielleicht gelingt es Hübner auch deshalb ganz gut, die Contenance zu wahren. Man muss nicht mit den politischen Vorstellungen des BFF konform gehen, man kann Hübner auch vorhalten, beim Moschee-Streit eine extreme Meinung mit markigen Sprüchen zu untermauern - ihn einen Nazi zu nennen, ist totaler Quatsch. Fakt aber ist, dass es in der Anti-Nazi-Koordination auch Kräfte gibt, bei denen der Faschismus schon dann beginnt, wenn man an der roten Ampel stehenbleibt oder eine Schweinshaxe isst.

Die Zuschauer jedenfalls sind eindeutig auf Hübners Seite. "Da müsste man im Bundestag jeden verurteilen, das kann doch nicht wahr sein", zischt einer. In einer Verhandlungspause redet ein Zuschauer auf die Richterin ein: "Wie soll man denn jemand nennen, der Hass predigt, wenn nicht Hassprediger?"

Die Frage bleibt unbeantwortet. Gericht und Staatsanwaltschaft versuchen, Hübner eine goldene Brücke zu bauen. Wenn er einverstanden sei, werde man das Verfahren wegen geringer Schuld gegen die Zahlung der ursprünglich geforderten 500 Euro einstellen. Dem Angeklagten schmeckt das nicht. "Das wäre ein Schuldeingeständnis." Und schuldig fühlt er sich ja nicht.

Er ist aber clever genug, um zu erkennen, dass ihm wenig andere Chancen bleiben. "Ich würde gerne eine Nacht darüber schlafen", wünscht sich Hübner. Geht nicht, am nächsten Tag will die Richterin in Urlaub fahren. Dann, entscheidet Hübner, brauche er wenigstens eine halbe Stunde.

Als die Verhandlung weitergeht, liegt wieder was in der Luft. Diesmal sind es eindeutig die Kanalarbeiten auf der Straße, bei denen etwas schiefläuft. Aber das BFF wittert Stoodt ante portas. "Das war ein Linker", mutmaßt ein Zuhörer.

Dann ist Hübner an der Reihe: Er akzeptiere die 500 Euro. "Ich gehe diesen Weg, weil ich weder Zeit noch Lust habe, mich auf einen langen Rechtsstreit einzulassen." Die 500 Euro schmerzten ihn, sagt der Journalist, der für eine Agentur arbeitet, aber immerhin kann er selbst entscheiden, wohin das Geld geht. Über die 500 Euro darf sich die Blindenstiftung freuen. Wenigstens war der ganze Quatsch zu irgendwas gut.


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Dokument erstellt am 08.10.2008 um 18:20:02 Uhr
Letzte Änderung am 09.10.2008 um 16:27:57 Uhr
Erscheinungsdatum 09.10.2008
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