Im Rechtsstreit um die Blockade der Marburger Stadtautobahn im Mai des Jahres 2006 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) die Revision der drei angeklagten Studentenvertreter gegen das Urteil des Marburger Landgerichts als unbegründet verworfen. Die Angeklagte und frühere Marburger Asta-Vorsitzende Lena Behrendes kündigte daraufhin an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Das OLG entschied in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 4. September, dass das Urteil der Marburger Richter keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten enthalten habe. Das Urteil der Berufungsverhandlung sei damit rechtskräftig. Das Marburger Landgericht hatte im Mai dieses Jahres die vom Amtsgericht ausgesprochenen Haftstrafen gegen die drei Studenten in Geldstrafen umgewandelt.
Demnach müssen die ehemalige Asta-Vorsitzende Behrendes und einer ihrer Mitstreiter 650 Euro Strafe wegen Nötigung zahlen. Der dritte angeklagte Student muss 910 Euro Strafe zahlen.
Verurteilt wegen Nötigung
In erster Instanz waren die drei Angeklagten noch wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafen zwischen vier und sechs Monaten verurteilt worden. Selbst die Staatsanwaltschaft hielt die Strafe für zu hoch. Sie legte ebenso wie die ehemalige Asta-Vorsitzende Behrendes und ihre zwei Mitstreiter Berufung ein. Die Studentenvertreter hatten sich von der Berufungsverhandlung einen Freispruch erhofft.
"Wir werden damit vor das Bundesverfassungsgericht gehen", kündigte Lena Behrendes gegenüber der Frankfurter Rundschau nach der Veröffentlichung des Urteils an. "Es geht uns um eine grundsätzliche Entscheidung", sagte sie. Zudem hätten sie und ihre Kommilitonen nichts zu verlieren.
Nach ihrer Überzeugung ist eine Spontandemonstration durch das Versammlungsrecht geschützt. "Wenn die Polizei vor Ort ist und das akzeptiert, muss ich mich als Demonstrant sicher fühlen", sagte sie. Behrendes und ihre Mitstreiter waren im Mai 2006 vom Verlauf einer Spontandemonstration gegen Studiengebühren nach einer Vollversammlung überrascht worden.
Die frühere Asta-Vorsitzende alarmierte sogar selbst die Polizei und überredete zudem die Demonstranten, die Autobahn nach einer guten Stunde wieder zu verlassen. Trotzdem landeten dann ausgerechnet die Ansprechpartner der Polizei vor Gericht. Auch deshalb mag die Geografiestudentin das Urteil nicht akzeptieren. "Das war keine Straftat", sagt Behrendes. dpa/fr


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