Mit Sonnenbrillen betreten die Geschwister den Saal des Kasseler Landgerichts. Sie wollen das Blitzlichtgewitter der Fotografen abwehren. Den Angeklagten Kevin S. würdigen sie keines Blickes. Wenn die beiden Zeugen mit ihrer Aussage fertig sind, wird der 19-Jährige sich bei ihnen entschuldigen. "Es war nichts Persönliches", wird er erklären.
Laut Anklage waren es politische Motive, die den mutmaßlichen Neonazi Kevin S. vor fünf Monaten zum Überfall auf ein Camp der Linksjugend "Solid" in Nordhessen veranlassten - und die ihn mit einer Flasche und einem Spaten auf die schlafenden Geschwister, eine 13-Jährige und ihren Stiefbruder, eindreschen ließen. Der Angeklagte dagegen macht allein Alkohol für die Tat verantwortlich.
Mit der Vernehmung der Opfer geht die Beweisaufnahme in die heiße Phase. Die 13-Jährige ist bereit, öffentlich auszusagen. Doch wegen ihres Alters schließt das Gericht Medien und Zuschauer vorübergehend aus. Ihr Anwalt sagt später, sie habe von dem Angriff kaum etwas mitbekommen. "Sie sagte, dass sie wach wurde und alles verschwommen gewesen sei und sie nicht habe sprechen können. Die Schmerzen seien erst später gekommen."
Der Überfall
... fand am 20. Juli dieses Jahres in den frühen Morgenstunden statt. Die verletzte 13-Jährige leidet seither an Angstzuständen. Sie und ihr Stiefbruder werden voraussichtlich am 22. Dezember vor dem Landgericht Kassel aussagen. Beide sind Nebenkläger.
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich nur gefährliche Körperverletzung angeklagt, weil sie nicht von einem Tötungsvorsatz ausging. Das Landgericht Kassel hält jedoch auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für denkbar. Mögliche "Mordmerkmale" seien Heimtücke und niedere Beweggründe.
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Prozess um Naziüberfall in Kassel
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich nur gefährliche Körperverletzung angeklagt, weil sie nicht von einem Tötungsvorsatz ausging. Das Landgericht Kassel hält jedoch auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes für denkbar. Mögliche "Mordmerkmale" seien Heimtücke und niedere Beweggründe.
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Prozess um Naziüberfall in Kassel
Körperverletzung oder versuchter Mord?
Dabei habe er die Schläge als gezielt gegen Oberkörper und Kopf empfunden. Der Angeklagte sagt, er habe aber völlig betrunken wahllos zugeschlagen. Dieses Detail kann darüber entscheiden, ob S. im Falle eines Schuldspruchs wegen gefährlicher Körperverletzung oder wegen versuchten Mordes verurteilt wird.
Das 23-jährige Opfer war von der flachen Seite eines Klappspatens an Kopf, Ellenbogen, Hüfte und Knie getroffen worden. An den Tagen zuvor sei das Zeltlager immer wieder aus Autos heraus fotografiert worden. "Da haben wir Nachtwachen eingeführt", erinnert er sich.
Das aber hielt die rechten Angreifer nicht ab. Kevin S. wählte für seinen heimtückischen Angriff ein Zelt aus, das schlecht einsehbar war. "Meine Tochter ist im humanistischen Sinne erzogen worden, also ohne Gewalt. Und dann trifft sie auf so etwas", meint der Vater der 13-Jährigen. Das Mädchen leide seit dem Vorfall an Panikattacken, habe Angst, allein zu sein. Ein Arzt erläutert die körperlichen Folgen: eine Gehirnerschütterung und eine Blutung an der Oberfläche des Gehirns. Nur weil das Mädchen keine schweren neurologischen Symptome gezeigt habe, hätten die behandelnden Ärzte von einer Operation abgesehen.
Widersprüchliche Aussagen der Komplizen
Die 19 bis 24 Jahre alten Komplizen, die gemeinsam mit Kevin S. zu dem Zeltlager gefahren waren, hatten nur Autos demoliert und ein Banner gestohlen. Vor Gericht widersprechen sie sich in ihren Aussagen. So sagt einer, der jetzige Angeklagte sei nicht besonders betrunken gewesen. Zwei andere sprechen hingegen von "gut was getrunken" und "ordentlich getankt".
Ein Zeuge sagt, man sei ohne klares Vorhaben zum Zeltplatz gefahren, ein anderer, man habe "Randale" machen wollen. Über die Tat sei anschließend kaum gesprochen worden. "Wir fanden aber alle, dass das assig war, die zu überfallen", sagt einer der jungen Männer.
In der vergangenen Woche waren sie vor dem Amtsgericht Schwalmstadt zu Geld- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt worden. Als Initiator des Überfalls hatten sie Kevin S. benannt. Weil dieses Urteil bereits rechtskräftig ist, haben die Männer kein Aussageverweigerungsrecht in dem Kasseler Verfahren. Zwei Verurteilte sollen ebenfalls der rechten Szene angehören, einer von ihnen gibt an, sich in einem Aussteigerprogramm zu befinden. (mit dpa)


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