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Hessen

Gesetz aus Kaisers Zeiten

Schnaps-Privileg für arme Bauern

Ein merkwürdiges Gesetz aus Kaisers Zeiten hat bis heute seine Gültigkeit.
VON ANDREAS ZITZMANN

Zu Kaisers Zeiten waren die Menschen in Steinheim und Klein-Auheim arm. Auch die im Dorf Illnhausen, heute ein Ortsteil von Birstein. Und die Büdesheimer. Aber auf ihren Wiesen und Äckern wuchs allerlei Obst. Um diesen notleidenden Dörflern einen kleinen Nebenverdienst zu ermöglichen, durften sie ihre Früchte "veredeln", kurz: Schnaps brennen. Weil ein Gesetz anständig und klar formuliert sein muss, fand man die Begriffe "Stoffbesitzer" für jenen, der das Obst hat, und "Abfindungsbrennerei" für die, die daraus Hochprozentiges herstellen durften.

An diesen Vorschriften und Begrifflichkeiten hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. "Eine Schnapsidee", findet der Großkrotzenburger Landtagsabgeordnete Aloys Lenz (CDU), "absurd". Absurd deswegen, weil eben auch heute noch die Steinheimer aus ihrem Obst einen gar köstlichen Brand destillieren dürfen, die Großauheimer aber nicht.

Gesetz soll geändert werden


Brennrechte
In neun Dörfern im Main-Kinzig-Kreis, die früher selbstständig waren, gelten bis heute Brennrechte: Heldenbergen, Büdesheim, Steinheim, Klein-Auheim, Mittel- und Hain-Gründau, Langenbergheim, Altwiedermus und Illnhausen. Wer eine Lizenz zum Brennen erwerben will, muss warten, bis ein anderer seine Berechtigung aufgibt. Neue Brennbezirke werden laut Angaben des Hauptzollamts Darmstadt schon seit langem nicht mehr genehmigt.
Das gilt nicht nur für den Main-Kinzig-Kreis, sondern für ganz Hessen. Lenz spricht von einem abstrusen Flickenteppich von Orten mit oder ohne Brennrechte. Er will das ändern und sich an die Landesregierung wenden, damit sie über den Bundesrat eine Änderung des Gesetzes nach wilhelminischem Recht herbeiführe.

Kirsten Jung hat da keine große Hoffnung. Die Sprecherin des Hauptzollamtes Darmstadt - beim Brennen geht es hauptsächlich um ermäßigte Steuersätze - sagt, dass das Recht "in absehbarer Zeit" nicht geändert werde. Derzeit muss für einen Liter reinen Alkohols eine Steuer von 13,03 Euro entrichtet werden. Der ermäßigte Satz liegt bei 10,50 Euro.

Ob das Ganze überhaupt noch eine Bedeutung hat, ob überhaupt noch nennenswerte Mengen Obst in Steinheim oder anderswo in einer Brennerei zu Schnaps werden, durfte sie aus Datenschutzgründen nicht sagen.

Immerhin: Im Hauptzollamt, zuständig für den Bereich zwischen Wiesbaden, Darmstadt und Fulda, ist laut Sprecherin Kirsten Jung eine Sachbearbeiterin zu rund zehn Prozent ihrer Arbeitszeit mit diesem Thema befasst. Und von fünf Außendienstmitarbeitern ist - vom Zeitaufwand her gesehen - einer permanent mit der Kontrolle der Brennereien beschäftigt.

Arno Josef Dirker, der in Freigericht-Neuses eine renommierte Brennerei betreibt, weiß, dass es bundesweit noch rund 32 000 Betriebe gibt. "Allein im Kahlgrund sind es etwa 80." Dirker schließt sich Lenz' Forderung prinzipiell an: "Gleiches Recht für alle."

Schwarzbrennen oder das Nichtbezahlen der Steuer ist im Übrigen ein klarer Straftatbestand. Wer dabei erwischt wird, verliert - so vorhanden - seine Lizenz, es droht zudem eine Geldstrafe. Das würde wohl auch für jenen "Stoffbesitzer" gelten, dessen Fall Aloys Lenz zitiert: Der deklariere sein Obst, das er im bayrischen Kahl zu Schnaps brennen lässt, einfach als aus Bayern oder Steinheim stammend.


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Dokument erstellt am 26.02.2009 um 18:56:02 Uhr
Letzte Änderung am 27.02.2009 um 12:27:13 Uhr
Erscheinungsdatum 27.02.2009
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