Wiesbaden. Die Informationen der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa sind nach Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) nicht zu beanstanden. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Sängerin und dem Recht der Medien auf Information habe in diesem Fall der Anspruch der Medien Vorrang, sagte Hahn am Mittwoch bei einer Sitzung des Landtags- Rechtsausschusses in Wiesbaden. SPD und Grüne blieben auch nach dem Auftritt Hahns bei ihrer Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft.
Benaissa soll einen Mann bei ungeschütztem Sex wissentlich mit HIV angesteckt haben. Sie war am Osterwochenende unter dem Verdacht der gefährlichen Körperverletzung vor einem Solo-Auftritt in Frankfurt festgenommen worden. Sie kam erst nach zehn Tagen Untersuchungshaft unter Auflagen wieder frei.
Hahn betonte, der Vorwurf gegen die Sängerin wiege schwer. Die von HI-Viren ausgelöste Krankheit Aids sei nach wie vor unheilbar und verlaufe regelmäßig tödlich. "Ich sehe keinen Fehler in der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Ich sehe auch keinen Fehler in der Berichterstattung der Staatsanwaltschaft", sagte er. Die Sängerin soll in den Jahren 2004 und 2006 mit drei Männern ohne Schutz geschlafen haben, obwohl sie von ihrer Infektion wusste.
Diese Informationen seien nicht mehr zurückzuholen, auch wenn sich die Vorwürfe gegen Benaissa als haltlos erwiesen, sagte der Grünen- Abgeordnete Andreas Jürgens. Die Staatsanwaltschaft sei über das Ziel hinausgeschossen, und es seien Persönlichkeitsrechte verletzt worden.
Die Grünen hätten erhebliche Zweifel daran, dass in diesem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens diese Informationen an die Öffentlichkeit hätten gegeben werden dürfen. Aus Sicht der SPD- Abgeordneten Heike Hofmann hätte die Staatsanwaltschaft nur über den Vorwurf der "gefährlichen Körperverletzung in mehreren Fällen" informieren dürfen.
Hahn betonte, gegen die Sängerin habe der Haftbefehl eines unabhängigen Gerichts vorgelegen. Die Festnahme vor ihrem Auftritt hätten Polizei und Staatsanwaltschaft damit begründet, Benaissa sei anders nicht erreichbar gewesen. Eine Festnahme erst nach dem Konzert hätten die Ermittler abgelehnt, weil das zu Aufsehen geführt hätte.
Spekulationen über eine HIV-Infektion der Sängerin kursierten im übrigen bereits seit September 2007 im Internet. Die Strafanzeige gegen sie sei am 25. Juni 2008 gestellt worden.
Der Minister wurde nach eigener Darstellung am Gründonnerstag über den Fall informiert. Eine Weisung an die Staatsanwaltschaft wegen deren Öffentlichkeitsarbeit sei für ihn nicht infrage gekommen; so etwas lehne er auch grundsätzlich ab. Die Staatsanwaltschaft sei zudem von Medienvertretern konkret auch nach der HIV-Infektion gefragt worden. Nach dem hessischen Pressegesetz habe der Staatsanwalt informieren müssen. (dpa)


Fotostrecke:
Bookmark
Verlinken















