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Steuer-Prozess

Wolski in der Klinik

Von Pitt von Bebenburg

Der Prozess gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski am Landgericht Darmstadt ist am Mittwoch unterbrochen worden. Der 61-jährige Wolski sei krank und befinde sich in einer Klinik, teilte Richter Rainer Buss mit. Welche Krankheit er hat, sagten weder der Richter noch Wolskis Verteidiger. Der Prozess wird frühestens am kommenden Donnerstag fortgesetzt.

Michael Wolski wird Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Er hatte Geld, Immobilien und Anteile an Gesellschaften von einer reichen Immobilien-Unternehmerin erhalten und soll sie nicht korrekt versteuert haben. Er selbst bestreitet, sich in diesem Zusammenhang strafbar gemacht zu haben.

Brisant ist der Prozess, weil die Ehefrau des Angeklagten, Karin Wolski, die als Richterin am hessischen Staatsgerichtshof tätig ist, ebenfalls Zuwendungen von der reichen Dame erhalten haben soll. Gegen Karin Wolski wird nicht ermittelt.

Richter Buss sagte, dass die Kammer den "Schlüssel" zu dem Fall in den "erbrechtlichen Beziehungen der Beteiligten" suche. Wolski versuche möglicherweise, "ruinöse Herausgabeansprüche" der Tochter der reichen Dame zu vermeiden, indem er die Zuwendungen nicht als Schenkungen deklariere, sondern sich "in die Umsatzsteuer flüchtet". Steuerlich wären Schenkungen nämlich günstiger für ihn. Der Richter verwies auf das Gesetz, nach dem ein Erbe die "Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung" verlangen kann, wenn "der Erblasser in der Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, eine Schenkung gemacht" hat.

Am Rande der Verhandlung begründete Staatsanwalt Gerhard Pfeil, warum er keine Ermittlungen gegen Karin Wolski betreibt. Zwar habe auch sie jahrelang keine Steuererklärung abgegeben; dies habe, anders als bei ihrem Mann, bei Karin Wolski aber "keine Hinterziehungsfolgen" gehabt. Deshalb handle es sich "um eine Pflichtverletzung, aber nicht um Steuerhinterziehung". Es werde ihr nicht, wie vor dem Prozess spekuliert worden war, eine "Hausfrauenregelung" zugutegehalten. Auch eine Hinterziehung von Schenkungssteuern liege nicht vor, sagte der Staatsanwalt.

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts habe dies untersucht. Durch die "Aufteilung der Vermögensverhältnisse zwischen den Eheleuten" habe Karin Wolski die Schenkungssteuer "im Ergebnis nicht verkürzt". Strafrechtlich wäre der Vorgang ohnehin verjährt, fügte Pfeil hinzu.


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Dokument erstellt am 11.11.2009 um 20:04:08 Uhr
Letzte Änderung am 11.11.2009 um 21:20:29 Uhr
Erscheinungsdatum 12.11.2009 | Ausgabe: r2no
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