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Hessen

Papier contra Maschine

Richter prüfen Antrag gegen Wahlcomputer

"Die Entscheidung über die Wahlmaschinen wird definitiv rechtzeitig fallen." Nach der Klage des Chaos Computer Clubs (CCC) gegen die digitalen Wahlhelfer hat ein Sprecher des Hessischen Staatsgerichtshofs versichert, dass die Behörde vor der Landtagswahl am 27. Januar über die Zulassung der Wahlcomputer entscheiden wird. Der "sehr umfangreiche Antrag" würde gerade geprüft. Am Freitag hatte der CCC das einstweilige Verbot der Wahlmaschinen beantragt.

Oskar Mürell, Wahlleiter der Stadt Obertshausen, sagte der FR, er sei fest davon überzeugt, dass der Staatsgerichtshof die Wahlmaschinen weiterhin zulassen werde. Obertshausen will - wie sieben weitere hessische Kommunen - die Wahlmaschinen bei der Landtagswahl nutzen. Sollten sie verboten werden, sei noch nicht abzusehen, wie lange es in Obertshausen dauern würde, um von der Maschinen- auf die Papierwahl umzustellen. "Die Stimmzettel müssten gedruckt, die Wahllokale umgeräumt werden", sagte Mürell. Das sei "ein Riesenaufwand" und koste "wahnsinnig viel Geld". Mürell selbst will "natürlich auch, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden". Davon sei er derzeit bei den Computern überzeugt. "Wenn mir jemand das Gegenteil beweist, ziehe ich sofort alle Maschinen zurück." prtkl
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Dokument erstellt am 08.01.2008 um 19:08:02 Uhr
Letzte Änderung am 09.01.2008 um 19:32:41 Uhr
Erscheinungsdatum 09.01.2008
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