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Hessen

Indoor-Qualmen

Frikadelle als Zankapfel

VON J. RIPPEGATHER UND G. LEPPERT

Alles wieder offen: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli ist das generelle Rauchverbot in Lokalen ohne separaten Nebenraum perdu. In kleinen Eckkneipen darf wieder blauer Dunst wabern. Unter Bedingungen, die Auslegungssache sind - wie einiges an dem Gesetz, an dem immer wieder gerüttelt wird.

Nach dem Urteil ist die hessische Landesregierung als Gesetzgeberin am Zug, sagt ein Sprecher des Staatsgerichtshofs. Dort ist seit knapp einem Jahr eine Grundrechtsklage von einem Dutzend Wirte anhängig. Die FDP hat als Raucherlobby neue Wähler gewonnen. Sie favorisiert eine hessenweite Lösung. Die SPD warnt vor einem "Flickenteppich" aus Sonderfällen und Ausnahmen, und Grüne wie CDU pochen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

In der Vergangenheit hatten die Bundesländer sich allerdings nicht einigen können. Bei der Ministerkonferenz in diesem Monat steht das Thema auf der Tagesordnung, sagt ein Sprecher des Sozialministeriums. Nach seiner Beobachtung hat sich die Aufregung schon mit dem Jahreswechsel gelegt. Die Hessen hätten die Regeln akzeptiert. "Es gab keine größeren Verstöße, uns ist nichts von renitenten Rauchern bekannt."

Rauchverbote - eine sinnvolle Sache?

Sollte das Rauchen in öffentlichen Räumen verboten werden?


Die Frankfurter Behörden hatten vor einem Jahr angekündigt, dass es keine verstärkten Kontrollen in Gaststätten geben werde. "Wir brauchen in Frankfurt keine Raucher-Polizei", sagte der damalige Ordnungsdezernent Boris Rhein (CDU). Dennoch musste das Ordnungsamt tätig werden, denn von verschiedenen Seiten gab es Anzeigen wegen Verstößen. In drei Fällen mussten Wirte ein Bußgeld bezahlen, weitere sechs Bußgeldbescheide sind vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Die Betroffenen werden voraussichtlich demnächst zahlen müssen. Zudem verzeichnet das Ordnungsamt 22 laufende Bußgeldverfahren.

"In den ersten Monaten waren die Behörden noch recht großzügig", sagt der Geschäftsführer des hessischen Hotel- und Gaststättenverbands (Hoga), Clauss Tiemeyer. "Meistens gab es nur eine Verwarnung." Jetzt, wo die kalte Jahreszeit beginnt, würden vermutlich die Auswirkungen des Gesetzes erstmals offenbar.

Grundsätzlich begrüßt der Verband zwar das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli. Doch damit sei neuer Konfliktstoff hinzugekommen. Bisher wurde nur darum gestritten, ob etwa in einem Raucherraum eine Theke stehen darf; die Landesregierung meint nein, die Wirte ja. Jetzt sorgt auch die Definition von "zubereiteten Speisen" für Zündstoff: Fallen darunter auch Brezeln, Dauerwürste, Frikadellen oder Salzstangen? Und was ist mit einem Mikrowellenmenü? Die Richter werden gewiss nicht arbeitslos, meint Tiemeyer. "Darüber kann man trefflich prozessieren."

Weniger zu tun haben auch die Zigarettenautomaten-Aufsteller von Tabak Weber im südhessischen Dieburg nicht. "Der Raucher als solcher ist nicht auf einmal zum Nichtraucher geworden", sagt Geschäftsführer Daniel Ludwig. Außerdem gebe es viele Lokale mit separaten Lounges. Nicht die neuen Vorschriften bereiten dem Großhändler Sorge, sondern die massive Zunahme an illegalen Kippen. "Über 25 Prozent der in Deutschland konsumierten Zigaretten sind geschmuggelt."


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Dokument erstellt am 30.09.2008 um 18:52:01 Uhr
Letzte Änderung am 30.09.2008 um 22:13:49 Uhr
Erscheinungsdatum 01.10.2008
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