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Nazi-Attacke in Nordhessen

"Ich hätte doch tot sein können"

Am Morgen des 20. Juli überfällt eine Gruppe Neonazis ein Zeltlager einer Linksjugend. Mit Flasche und Spaten prügeln Rechte auf zwei schlafende Geschwister ein. Der Staatsanwalt sieht keine Tötungsabsicht.
VON JOACHIM F. TORNAU

Ein erschütternder Satz aus dem Munde eines Kindes: "Ich hätte doch auch tot sein können." Die 13-Jährige, die bei dem Angriff von Neonazis auf ein linkes Zeltlager in Nordhessen vor drei Monaten schwer verletzt wurde, wiederholt ihn immer wieder.

"Wie konnte der Mensch so auf mich einschlagen? Ich war doch wehrlos und konnte nicht mal weglaufen." Der Mensch, von dem sie spricht, heißt Kevin S., ist 19 Jahre alt und bekennend rechtsextrem. Er hat zugegeben, mit einer Glasflasche auf die schlafende Schülerin eingeprügelt zu haben - und mit einem Klappspaten auf ihren 23 Jahre alten Stiefbruder.

Doch die Kasseler Staatsanwaltschaft hat Kevin S. nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Und nicht wegen versuchten Mordes oder Totschlags. "Es ist unfassbar, und am unfassbarsten ist es natürlich für meine Tochter", sagt der Vater des Mädchens. Seine Tochter habe, als sie von der Anklage erfuhr, einen psychischen Zusammenbruch erlitten.

Rechte Attacke
Am Morgen des 20. Juli 2008 überfiel eine Gruppe von Neonazis ein Zeltlager der Linksjugend Solid am Neuenhainer See zwischen Homberg/Efze und Schwalmstadt in Nordhessen. Zwei Camper – eine 13-Jährige und ihr zehn Jahre älterer Stiefbruder – wurden schwer verletzt.

Die Angreifer stammen aus dem Umfeld der rechtsextremen Kameradschaft Freie Kräfte Schwalm-Eder (FKSE). Gegen sieben Beteiligte wurde ermittelt, für den Angriff auf die schlafenden Jugendlichen macht die Staatsanwaltschaft allein Kevin S. verantwortlich.

Das Verfahren gegen zwei der sechs weiteren Rechten wurde eingestellt. Gegen die übrigen wird lediglich wegen Beschädigung von Autos und des Diebstahls eines Transparents ermittelt.
Noch aber kann die Familie hoffen: In den kommenden Tagen will das Amtsgericht in Fritzlar entscheiden, ob es den Anklagevorwurf für zutreffend hält - oder ob vielleicht doch ein versuchtes Tötungsdelikt in Frage kommen könnte. Dann müsste das Verfahren dem Kasseler Landgericht zur Übernahme vorgelegt werden.

Ärzte bescheinigen Lebensgefahr


Richter Gerhart Lohr aus Fritzlar liegt allerdings auch ein Antrag zur Zuständigkeitsverschiebung zum Landgericht nach Kassel vor, den die Rechtsbeistände der Opfer gestellt haben. "Wir kämpfen um ein faires Verfahren auch auf Opferseite, und das beginnt mit der richtigen Anklage und dem richtigen Gericht", erklärt Thomas Kämmer von der Hamburger Kanzlei BKP, die die 13-Jährige und ihren Stiefbruder vertritt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Attacke von Kevin S. "objektiv nicht geeignet, das Geschwisterpaar in Lebensgefahr zu bringen". Außerdem habe der 19-Jährige bestritten, dass er die beiden Camper erschlagen wollte. Deshalb: kein Mordversuch.

Kämmer, bundesweit bekannter Opferrechtsexperte, verweist dagegen auf die Stellungnahme der Ärzte, die das Mädchen nach der Tat im Marburger Uniklinikum behandelten und ihr eine "potentiell lebensbedrohende Erkrankung" bescheinigten.

Auch der Tötungsvorsatz dürfe nicht so einfach ausgeschlossen werden: Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reiche es aus, wenn der Angreifer die Todesgefahr erkannt und den Tod "um des erstrebten Zieles willen" billigend in Kauf genommen habe. "Das Ziel von Kevin S. war offenbar Gewaltanwendung gegenüber politisch Andersdenkenden und zwar mit Schlägen auf den für tödliche Verletzungen besonders empfindlichen Kopf", so Kämmer.

Sollte sich das Gericht dieser Sicht nicht anschließen, könnte der rechte Schläger glimpflich davon kommen - wieder einmal. Der 19-Jährige zählt zu den braunen Aktivposten im Lande. Über eine eigene Internetseite hat er bis zu seiner Festnahme immer wieder selbstgemachte Propaganda-Videos übelster Natur verbreitet. Dennoch enthält sein Vorstrafenregister "so gut wie nichts", wie Richter Lohr in Fritzlar mitteilt.

Die Justiz hat Kevin S. bislang erstaunlich ungeschoren gelassen: Nach Recherchen der FR wurden in jüngerer Zeit nicht weniger als fünf Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt - wegen Sachbeschädigung, der Verwendung verbotener Nazi-Symbole, aber auch wegen gefährlicher Körperverletzung: Im Januar soll er in Jena mit einer Spraydose zugeschlagen haben, als er beim Sprühen rechter Parolen erwischt wurde.

Hassvideos nicht beanstandet


Die Staatsanwaltschaft in Gießen stellte dem rechten Überzeugungstäter sogar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für seine Hassvideos aus: Zweimal wurden Filme geprüft, zweimal beanstandete die Behörde nichts.

In einem Streifen mit dem Titel "Deutscher, Augen auf! Du bist im Krieg!" hatte Kevin S. unter anderem gegen Schwule agitiert und einen Kampf der "Auserwählten" - gemeint sind Juden - um die "Weltherrschaft" unterstellt: "Dieser Krieg wird für sie erst zu Ende sein, wenn der letzte Tropfen 'reinen Blutes' aller Völker verflossen ist", giftete er.

Volksverhetzung erkannten die Ermittler darin nicht: Juden und Homosexuelle, befanden sie, seien in dem Video nicht verächtlich gemacht worden.


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Dokument erstellt am 23.10.2008 um 15:52:01 Uhr
Letzte Änderung am 24.10.2008 um 14:06:03 Uhr
Erscheinungsdatum 23.10.2008
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