Innenminister Hans-Peter Friedrich will die auslaufenden Anti-Terror-Gesetze angeblich unbefristet verlängern. Eine Verschärfung der Befugnisse der Nachrichtendienste dementiert Friedrich - die FDP sieht das jetzt als positives Signal.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Mitte April während einer Tagung in Regensburg.
Berlin –
Der schwarz-gelben Koalition droht nach einem Zeitungsbericht ein neuer Streit über die innere Sicherheit. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will angeblich die Ende des Jahres auslaufenden Anti-Terror-Gesetze unbefristet verlängern.
Das schreibt die Die Welt (welt.de) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Hause Friedrichs, der ihr vorliegt. Die Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden. Einige der Regelungen, die insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste betreffen, sollen demnach sogar verschärft werden. Das allerdings hat Friedrich mittlerweile dementiert: „Ich plane keine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze“, erklärte er. An vielen Stellen sei eine bessere Kontrolle durch die G10-Kommission des Bundestages geplant. Sie überwacht die Tätigkeit der Nachrichtendienste. Friedrich betonte zugleich, die aktuelle Sicherheitslage erlaube keine Aufhebung der Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das wolle.
Das Bundesjustizministerium reagiert dennoch mit Erleichterung: „Wenn die Verschärfungen der Anti-Terror-Gesetze nun tatsächlich vom Tisch sein sollten, ist das natürlich positiv. Das dürfte den weiteren Verlauf der schwierigen Abstimmungsgespräche befördern“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin. Der Sprecher aus dem Hause von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es gebe bereits Gespräche mit dem Bundesinnenministerium, die nach der Osterpause fortgesetzt würden. Leutheusser-Schnarrenberger habe ja bereits klargestellt, dass sie gegen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze sei.
„Eine pauschale Verlängerung der so genannten Anti-Terror-Gesetze und oder gar deren Verschärfung lehnen wir ab“, hatte FDP-Generalsekretär Christian Lindner zuvor noch erklärt. „Der Bundesinnenminister schießt in der Sache über das Ziel hinaus und verlässt offenbar auch den verabredeten Prozess.“ Auch die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte den Koalitionspartner: „In einem Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.“
Der "Otto-Katalog" zur Terrorbekämpfung
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Der "Otto-Katalog" zur Terrorbekämpfung
Als Reaktion auf die Terroranschläge von New York und Washington wies der Bundestag dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden die zentrale Kompetenz zur Terrorabwehr zu.
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Der Verfassungsschutz erhielt von der rot-grünen Regierung die Erlaubnis, auf Konto- und Überweisungsdaten von Terrorverdächtigen zuzugreifen ...
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... und Informationen über Flugdaten zu erheben.
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Der Verfassungsschutz darf zudem die Mobiltelefone von Verdächtigen orten sowie Informationen bei Telekommunikationsunternehmen ermitteln.
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Es wurde beschlossen, dass Reisepässe künftig mit biometrischen Daten, also nicht nur mit einem Lichtbild, sondern auch mit einem Fingerabdruck versehen sein muss.
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Der Zoll erhielt mehr Befugnisse, um gegen Gruppen in Deutschland vorgehen zu können, die im Verdacht stehen, terroristische Vereinigungen im Ausland zu finanzieren oder finanziell zu unterstützen.
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Das Vereinsgesetz wurde verschärft, um ein Verbot von islamistischen Vereinigungen zu erleichtern. Im Bild: Innenhof des "Kalifenstaats" in Köln - die Organisation wurde schon im Dezember 2001 verboten.
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Weitere Befugnisse erhoffen sich die Ermittler durch die anstehende Verlängerung der Gesetze. So wollen sie unter anderem die Erlaubnis erhalten, eine Software auf den Rechner von Terrorverdächtigen aufspielen zu können, um Internet-Telefongespräche zu überwachen, die sonst wegen ihrer Verschlüsselung nicht erfassbar sind (Quellen-TKÜ).
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Das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 ist auch als „Otto-Katalog“ in die parlamentarische Geschichte eingegangen - Otto Schily (SPD) war damals Innenminister.
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Linkspartei in der Krise
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten
Peter Schaar zur Vorratsdatenspeicherung: "Bei manchen scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt – zuletzt in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – der staatlichen Überwachung deutliche Grenzen gesetzt hat. Eine umfassende Überwachung wäre mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Ich erwarte, dass sich die Bundesregierung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an dieser Maxime orientiert."
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Smart-Meter-Stromzähler zeigen den tatsächlichen Verbrauch an übertragen diesen an externe Stellen. Peter Schaar: "Die dabei erhobenen Daten sind hoch sensibel, denn aus ihnen lassen sich detaillierte Erkenntnisse über die individuellen Lebensgewohnheiten gewinnen. Verbindliche Standards für den technischen Datenschutz sowie die IT-Sicherheit bei Smart Metering sind daher unerlässlich. Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen genügen nicht."
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Straßenansichten im Internet: "Die aktuellen Diskussionen über Straßenansichtsdienste wie Microsoft Street Side oder Google Street View und soziale Netzwerke verdeutlichen, dass auch international agierende Unternehmen sich an deutsches und europäisches Datenschutzrecht halten müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne dass die Nutzer vorab eingewilligt haben. Deshalb bedauere ich, dass es bisher unter dem Stichwort ‚Rote-Linie-Gesetz’ bei Ankündigungen der Bundesregierung geblieben ist und nicht einmal ein diskussionsfähiger Entwurf vorliegt."
Cloud-Computing: "Bei der verteilten Datenverarbeitung im Internet stellt sich die Frage, wie der Datenschutz und die Datensicherheit gewährleistet werden können, wenn im Extremfall nicht einmal bekannt ist, von wem Daten technisch verarbeitet werden und in welchem Land sich die IT-Systeme befinden. Werden personen-bezogene Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, stößt der Ansatz des Cloud Computing datenschutzrechtlich gesehen schnell an seine Grenzen."
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Arbeitnehmerdatenschutz: "Der im letzten Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz offenbart immerhin den Willen, aus den seit vielen Jahren bekannten Missständen Konsequenzen zu ziehen. Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber damit mehr Rechtssicherheit bekommen sollen, sehe ich es kritisch, dass etwa die offene Videoüberwachung der Beschäftigten ausgeweitet werden soll. Ich hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zügig erfolgen und zu einer deutlichen Verbesserung des Datenschutzes am Arbeitsplatz führen werden."
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GPS-Ortung: "Für die immer bedeutsamere Ortung von Smartphones mittels GPS oder WLAN-Standorten fehlen weiterhin angemessene Schutzvorkehrungen."
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SWIFT-Abkommen zum Transfer von Daten von Millionen europäischer Bankkonten an die USA: "Vor wenigen Wochen wurden eklatante Mängel bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens bekannt."
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Elektronischer Entgelt-Nachweis ELENA: "Seit Anfang 2010 wurden bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im ELENA-Verfahren gespeichert, dessen Zukunft kontrovers diskutiert wird und das Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Änderungen an dem Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises dürfen nicht zu einer Absenkung der gesetzlich garantierten Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit führen."
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Call-Center: "Bei einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schwerwiegende Datenschutzverstöße festgestellt. Zwar betreibt die kontrollierte Krankenkasse zur Kundenkommunikation ein hauseigenes Call-Center. Um jedoch der ganztägigen Servicenachfrage ihrer Versicherten gerecht zu werden, beauftragte die Kasse ein Privatunternehmen, dessen Schwesterunternehmen zur Aufgabenerfüllung privaten Beratern Zugriff auf den gesamten Versichertendatenbestand einschließlich besonders sensibler Gesundheitsdaten ermöglichte. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Gewährleistung des Datenschutzes – insbesondere bei sensiblen Daten – Chefsache ist und nicht auf Mitarbeiter, Auftragnehmer oder sonstige Vertragspartner abgewälzt werden darf."
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt in seinem Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 zahlreiche ungelöste Datenschutz-Probleme an. Wir geben einen Überblick.
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Linkspartei in der Krise
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Im Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-gelbe Regierung darauf verständigt, die im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 in Kraft gesetzten und Ende 2011 auslaufenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. In einem Brief an Friedrich, der der Welt ebenfalls vorliegt, schrieb Schaar nun, der «regierungsinterne Evaluierungsbericht» enthalte keine Grundlage für die geplante «vollständige Entfristung» der Anti-Terror-Gesetze: «Den Entwurf lehne ich daher mit Nachdruck ab.»
Außerdem beklagt Schaar, er habe nur durch Zufall von Friedrichs Gesetzentwurf erfahren. Das Innenressort hatte seine Vorschläge zwar zur Abstimmung an das Kanzleramt und die anderen Ministerien übersandt, den Datenschutzbeauftragten allerdings außen vor gelassen. (dpa/afp/dapd)