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Innere Sicherheit: Anti-Terror-Gesetze belasten die Koalition

Innenminister Hans-Peter Friedrich will die auslaufenden Anti-Terror-Gesetze angeblich unbefristet verlängern. Eine Verschärfung der Befugnisse der Nachrichtendienste dementiert Friedrich - die FDP sieht das jetzt als positives Signal.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Mitte April während einer Tagung in Regensburg.
Berlin –  

Der schwarz-gelben Koalition droht nach einem Zeitungsbericht ein neuer Streit über die innere Sicherheit. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will angeblich die Ende des Jahres auslaufenden Anti-Terror-Gesetze unbefristet verlängern.

Das schreibt die Die Welt (welt.de) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Hause Friedrichs, der ihr vorliegt. Die Gesetze waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden. Einige der Regelungen, die insbesondere die Befugnisse der Nachrichtendienste betreffen, sollen demnach sogar verschärft werden. Das allerdings hat Friedrich mittlerweile dementiert: „Ich plane keine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze“, erklärte er. An vielen Stellen sei eine bessere Kontrolle durch die G10-Kommission des Bundestages geplant. Sie überwacht die Tätigkeit der Nachrichtendienste. Friedrich betonte zugleich, die aktuelle Sicherheitslage erlaube keine Aufhebung der Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das wolle.

Das Bundesjustizministerium reagiert dennoch mit Erleichterung: „Wenn die Verschärfungen der Anti-Terror-Gesetze nun tatsächlich vom Tisch sein sollten, ist das natürlich positiv. Das dürfte den weiteren Verlauf der schwierigen Abstimmungsgespräche befördern“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Berlin. Der Sprecher aus dem Hause von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, es gebe bereits Gespräche mit dem Bundesinnenministerium, die nach der Osterpause fortgesetzt würden. Leutheusser-Schnarrenberger habe ja bereits klargestellt, dass sie gegen eine pauschale Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze sei.

„Eine pauschale Verlängerung der so genannten Anti-Terror-Gesetze und oder gar deren Verschärfung lehnen wir ab“, hatte FDP-Generalsekretär Christian Lindner zuvor noch erklärt. „Der Bundesinnenminister schießt in der Sache über das Ziel hinaus und verlässt offenbar auch den verabredeten Prozess.“ Auch die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte den Koalitionspartner: „In einem Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen.“


Der "Otto-Katalog" zur Terrorbekämpfung

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Die Kritik des Datenschutzbeauftragten

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Im Koalitionsvertrag hatte sich die schwarz-gelbe Regierung darauf verständigt, die im Zuge der Anschläge des 11. September 2001 in Kraft gesetzten und Ende 2011 auslaufenden Regelungen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. In einem Brief an Friedrich, der der Welt ebenfalls vorliegt, schrieb Schaar nun, der «regierungsinterne Evaluierungsbericht» enthalte keine Grundlage für die geplante «vollständige Entfristung» der Anti-Terror-Gesetze: «Den Entwurf lehne ich daher mit Nachdruck ab.»

Außerdem beklagt Schaar, er habe nur durch Zufall von Friedrichs Gesetzentwurf erfahren. Das Innenressort hatte seine Vorschläge zwar zur Abstimmung an das Kanzleramt und die anderen Ministerien übersandt, den Datenschutzbeauftragten allerdings außen vor gelassen. (dpa/afp/dapd)

Datum:  21 | 4 | 2011
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