Bernd Reisig erhob die Stimme. "Wir lassen uns über die Öffentlichkeit nicht unter Druck setzen", rief der Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten FSV Frankfurt bei der Jahreshauptversammlung am Montag in den Saal.
Der einstige Klub-Manager nahm damit zunächst nur indirekt Bezug auf die jüngsten Medienberichte, die die Klage von Markus Husterer und Lars Weißenfeldt vor dem Frankfurter Arbeitsgericht wegen nicht gezahlter Nichtabstiegsprämie zum Inhalt hatten.
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"Beide haben eine Nichtabstiegsprämie bekommen", sagte Reisig nach der 83-minütigen Veranstaltung im Bürgerhaus Bornheim, "und zwar die höhere Mannschaftsprämie." Für Reisig sind die Ansprüche des Noch-FSV-Profis Husterer und des Ex-FSV-Profis Weißenfeldt damit abgegolten.
Horst Kletke, der Anwalt der beiden Kläger, ist allerdings davon überzeugt, dass die individuell ausgehandelten Nichtabstiegsprämien - die Rede ist von 8000 (Husterer) und 20.000 Euro (Weißenfeldt) - "bezahlt werden müssen, weil es so vereinbart wurde". Der Frankfurter Rechtsanwalt kennt vergleichbare Kontrakte aus dem Bezahlfußball. "Es ist nicht unüblich, dass es individuell vereinbarte Prämien gibt - plus einer Mannschaftsprämie." Beide müssten bezahlt werden. "Wenn das eine das andere aufheben sollte", fragt sich Kletke, "wieso hat man dann beides? Dafür hat der liebe Gott die Addition erfunden."
Ein Gerichtstermin am Montag wurde kurzerhand verschoben. Neuer Verhandlungstermin ist der 14. Dezember. "Ich habe für Markus Husterer einen Vorschlag zur Güte unterbreitet", erzählt Kletke, "der wurde vom FSV abgelehnt." Schließlich verklagt Husterer seinen derzeitigen Arbeitgeber. Kletke: "Dazu gehört Mut. Aber es ist alternativlos, wenn man der festen Überzeugung ist, einen Anspruch zu haben."
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