kalaydo.de Anzeigen

Geldanlage
Wissenswertes rund um Tagesgeld, Baugeld, Kredite, Festgeld und Sparen

13. Dezember 2012

Altverluste aus Aktiengeschäften rechtzeitig verrechnen

Anleger müssen Altverluste aus Aktiengeschäften rechtzeitig bei der Steuer verrechnen. Denn sie lassen sich nicht unbegrenzt ...

Drucken per Mail

Berlin. Anleger müssen Altverluste aus Aktiengeschäften rechtzeitig bei der Steuer verrechnen. Denn sie lassen sich nicht unbegrenzt auf Gewinne aus Wertpapierverkäufen anrechnen.

Alle Verluste, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 erzielt wurden, können nur noch bis Ende 2013 mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Danach ist das nur noch mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten wie Immobilien oder Edelmetallen möglich.

Daher sollten Anleger überlegen, ob sie nun Kursgewinne realisieren. Auch wenn die Papiere verkauft wurden, können sie von weiteren Kurssteigerungen profitieren, indem sie die Papiere gleich wieder kaufen. Laut Bundesfinanzhof ist dieses Vorgehen in Ordnung, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen (Az.: IX R 60/07). Ob der erneute Kauf am gleichen Tag erfolgte, ist irrelevant. (dpa/tmn)

Jetzt kommentieren

Spezial

Rund um Anlage, Tagesgeld, Baugeld, Kredite, Festgeld und Sparen.

Spezial: Geldanlage
Finanzranking
Weitere Rechner und Rankings
Brutto-Netto-Rechner
Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.)
St.-Kl.
Videonachrichten Wirtschaft & Finanzen
Arbeitslosengeldrechner
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?
Bruttogehalt (jährl. Euro) Steuerklasse
Kinder Ja Nein Berechnen
Marktplatz

"Wir wünschen uns einen großen Garten um unser Frühlingsglück zu genießen." Über 25.000 Bauplatz- und 6.000 Baugebiet-Angeboten.

Ressort

Nachrichten aus der Wirtschaft, Börsen-Trends, Kurse und Finanz-Themen.


Anzeige
Anzeige