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Urteil: Krankenkasse muss teureres Hörgerät zahlen

Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben einen Anspruch auf ein technisch hochwertigeres Hörgerät, wenn eine Standardhilfe ...

Detmold. Gesetzlich versicherte Schwerhörige haben einen Anspruch auf ein technisch hochwertigeres Hörgerät, wenn eine Standardhilfe den Hörverlust nicht optimal ausgleicht. Das hat das Sozialgericht Detmold entschieden.

Das Sozialgericht Detmold verurteilte eine Krankenkasse dazu, bei einem fast tauben 45-Jährigen die Kosten für ein teureres Gerät zu tragen (Aktenzeichen: S 5 KR 97/08). Nach Mitteilung des Gerichts vom Montag (13. Februar) hatte sich der Mann mit Vertragsgeräten für 648,40 Euro in einer lauten Umgebung nicht verständigen können. Das ging aber mit einem Gerät für 1820 Euro. Die Kasse wollte den Mann verpflichten, die Mehrkosten selbst zu zahlen. Das Gericht entschied aber, der Akustiker müsse ein Hilfsmittel wählen, das den Hörverlust weitgehend ausgleiche. Die Kasse hätte sich für eine Überprüfung frühzeitig einschalten müssen. (dpa)

Datum:  13 | 2 | 2012
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