kalaydo.de Anzeigen

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung absetzbar

Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt neben dem lohnabhängigen ...

Berlin. Krankenkassenbeiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählt neben dem lohnabhängigen Beitrag auch der eventuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Nicht nur der lohnabhängige Beitrag, sondern auch ein eventueller Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung werde von Finanzamt anerkannt, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. «Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist.» Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus. (dpa/tmn)

Datum:  9 | 2 | 2012
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken
Marktplatz

"Wir wünschen uns einen großen Garten um unser Frühlingsglück zu genießen." Über 25.000 Bauplatz- und 6.000 Baugebiet-Angeboten.

  • 6.339,94 Pkt. +24,05 (+0,38%)
  • 10.196,44 Pkt. -35,08 (-0,34%)
  • 752,47 Pkt. +0,62 (+0,08%)
  • 8.580,39 Pkt. +17,01 (+0,20%)
  • 1,2512 USD -0,0022 (-0,17%)
in Zusammenarbeit mit Finanzen100.de