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18. Januar 2013

Zweifel an Unparteilichkeit: Schöffe darf ausgeschlossen werden

Treten begründete Zweifel an der Unparteilichkeit des Laienrichters aus, so kann dieser vom Verfahren ausgeschlossen werden. Foto: Uli Deck 

Schöffen müssen sich in Prozessen unparteilich verhalten. Ebenso wie Richter sollen sie den am Verfahren beteiligten ...

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Koblenz. Schöffen müssen sich in Prozessen unparteilich verhalten. Ebenso wie Richter sollen sie den am Verfahren beteiligten Parteien unvoreingenommen gegenübertreten. Gibt es berechtige Zweifel daran, so können sie vom Prozess ausgeschlossen werden.

Gibt es begründete Zweifel daran, dass ein Schöffe unparteilich ist, dann kann er vom Verfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das Landgericht Koblenz (Az.: 2090 Js 29.752/10-12-KLs), wie die «Neue juristische Wochenschrift» berichtet.

In dem Fall hatten die Richter dem Befangenheitsantrag eines Verteidigers in einem Strafprozess stattgegeben. Der Grund für den Antrag: Der Schöffe hatte an einem Verfahrenstag, einem 6. Dezember, noch vor Beginn der Verhandlung zwei Nikoläuse auf den Schreibtisch der Staatsanwaltschaft gestellt. Dieses Verhalten rechtfertige das Misstrauen in die Unparteilichkeit des Schöffen, befand das Gericht. (dpa/tmn)

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