Das Internetportal Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen wurde ins Leben gerufen, um über die irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln zu informieren. Verbraucher können dort Produkte melden, von deren Aufmachung sie sich getäuscht fühlen. Die Hersteller nehmen dazu Stellung. Wir zeigen Beispiele, die die Verbraucherzentrale zusammengestellt hat. Etwa das mit dem Phantasienamen „in Love Schokokiss“ beworbene Schokoladendessert. In den Zutaten der Süßspeise sind nur drei Prozent Schokolade aufgeführt.
Foto: Verbraucherzentrale
Ein Macadamia- Joghurt, der bei genauem Hinsehen nur 1,2 Prozent der Nusssorte enthält. Zwischen dem, was in Lebensmitteln drin ist, und dem, was groß auf der Verpackung steht, besteht manchmal ein ziemlicher Unterschied. So die Kritik von Verbraucherschützern. Mehr...
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