Wenn Früchte vergären, entsteht Alkohol. Deshalb haben Fruchtsäfte einen geringen Alkoholgehalt. Sie dürfen jedoch höchstens drei Gramm Alkohol enthalten, das sind 0,38 Prozent.
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Weinbrand-Pralinen, Schwarzwälder Kirschtorte und Weinsauerkraut – dass sie Alkohol enthalten, weiß jeder. Doch in vielen Lebensmitteln ist Alkohol in geringen Mengen versteckt. Oft gibt nicht einmal die Zutatenliste einen eindeutigen Hinweis. Mehr...
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