Deutsche Patienten lassen mutmaßliche Behandlungsfehler von Ärzten häufiger durch Gutachter prüfen. Während die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) vor fünf Jahren noch rund 11.000 Fälle untersuchten, hatten sie vergangenes Jahr fast 12.700 auf dem Tisch. Das gab der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bekannt. Durch das neue Patientenrechtegesetz könnte die Zahl der Gutachten weiter ansteigen.
Mehr als 4000 Behandlungsfehler begingen Ärzte nach Erhebungen der MDK nachweislich im vergangenen Jahr. In drei von vier Fällen waren diese Fehler dann auch Ursache für einen gesundheitlichen Schaden, sodass der Patient gute Aussichten auf Schadenersatz hat. Doch auch wenn die MDK immer mehr Fälle überprüfen, sei dies kein Beweis für einen Qualitätsverlust im Gesundheitssektor, stellte Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer klar. Seit Jahren liege in jedem dritten untersuchten Fall tatsächlich ein Fehler des Arztes vor - doch Patienten seien nun zunehmend bereit, ihre Rechte durchzusetzen.
Die meisten Fehler begingen Ärzte bei der Therapie von Kniegelenks- und Hüftgelenksarthrose. Am häufigsten sahen sich Orthopäden und Chirurgen mit dem Verdacht konfrontiert, bei der Behandlung etwas falsch gemacht zu haben. Zwei Drittel der Vorwürfe richteten sich gegen Krankenhäuser, ein Drittel gegen Ärzte mit eigener Praxis.
Mehr als 40 Prozent der Fehler unterlaufen Medizinern nach Angaben der MDK bei therapeutischen Eingriffen, in rund 23 Prozent der Fälle ist die Diagnose falsch. „Nach unserer Erfahrung kommt es bei einer erheblichen Zahl von Behandlungsfehlern zu einer Verkettung von Versäumnissen“, erläuterte Astrid Zobel vom MDK Bayern.
Wie viele Kunstfehler insgesamt in Deutschland passierten, lasse sich jedoch nicht sagen. Geschädigte Patienten können sich nämlich auch an Schlichtungskommissionen der Ärztekammern wenden oder den Mediziner direkt verklagen. Die Ärztekammern erreichten 11.100 Fälle im Jahr 2011, in knapp 2300 Fällen bestätigte sich der Fehlerverdacht. Gronemeyer bemängelte, dass bisher nur ein geringer Teil der Geschädigten seine Rechte wahrnähme. „Vielen Patienten ist nicht bekannt, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können und diese dann oft die MDK beauftragen.“
Unionspolitiker setzen Hoffnungen auf das neue Patientenrechtegesetz, das zum neuen Jahr in Kraft treten soll. Es sieht vor, dass jede Krankenkasse ihre Kunden beim Umgang mit Behandlungsfehlern unterstützen muss. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CDU), erhofft sich dadurch, dass „Fehlerkultur zum festen Bestandteil des Behandlungsgeschehens“ wird. Außerdem soll es Ärzte verpflichten, besser über Behandlungen zu informieren. (dapd)
Vor einer Operation haben fast alle Menschen Angst. Besonders Patienten, die vor einem Eingriff stehen, haben viele Fragen zu den Risiken und dem Ablauf von Operationen. Die wichtigsten Informationen zum Thema hat der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) auf seiner Webseite www.sichere-narkose zusammengefasst, inklusive der häufigsten Fragen, die Patienten den Narkoseärzten stellen.
Foto: dpaNachrichten zu Ernährung, Psychologie und Sexualität
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