Bekommt ein gesetzlich Krankenversicherter beim Arzt eine Selbstzahler-Leistung angeboten, sollte er nicht sofort einwilligen. Denn bei diesen Individuellen Gesundheitsleistungen gehe es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes zum Start des neuen Internetportals www.igel-monitor.de. „Das sind keine Leistungen, wo akuter Behandlungsbedarf besteht.“ Medizinisch notwendige und anerkannte Behandlungen würden immer von der Kasse übernommen.
Versicherte dürften nicht in der Arztpraxis mit IGeL-Leistungen überrumpelt werden, forderte Pfeiffer. Zwingend notwendig sei eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient. Bekämen Patienten genug Bedenkzeit, könnte es sein, dass sie sich gegen die vielfach medizinisch bedenklichen Angebote entscheiden.
Behandlung gegen Mirgäne „tendenziell positiv“
Auf der neuen Plattform können sich gesetzlich Krankenversicherte ab sofort unabhängig über vorerst 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen und deren wissenschaftlich fundierte Bewertung informieren. Dazu zählt zum Beispiel Akupunktur zur Vorbeugung von Migräne. Sie wird als „tendenziell positiv“ eingeschätzt, weil sie weniger Nebenwirkungen und weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur Standardtherapie mit Medikamenten aufweise. Allerdings gebe es keine Hinweise darauf, dass sie Medikamenten überlegen sei.
Entwickelt wurde die Plattform vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS). Ziel sei es, jeden Monat Informationen über eine weitere IGeL dort einzustellen. In ein bis zwei Jahren solle es einen großer Teil des IGeL-Marktes abdecken.
„negativ“ - der Schaden überwiegt eindeutig
Neben ausführlicheren Informationen etwa zur Preisspanne der IGeL oder den Empfehlungen anderer Experten umfasst die Seite auch Abschnitte, die sich ausdrücklich an Experten und Methodiker richten. Nutzen und Schaden jeder Leistung werden in einem Fazit anhand von fünf Kategorien bewertet: „positiv“ bedeutet, der Nutzen überwiegt eindeutig den Schaden, „tendenziell positiv“ heißt, der Nutzen überwiegt geringfügig den Schaden, „unklar“ - Nutzen/Schaden sind unbekannt oder ausgewogen, „tendenziell negativ“ - der Schaden überwiegt geringfügig, „negativ“ - der Schaden überwiegt eindeutig.
Von den 24 Untersuchungen und Therapien, die bislang gestestet wurden, bekamen elf die Wertung „tendenziell negativ“ oder „negativ“. Welche das sind, lesen Sie in der Bildergalerie oben.
(dpa/ef)
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