Mitte Mai hat die Kommunalaufsicht der Main-Kinzig-Kreises den Magistrat aufgefordert, „unverzüglich“ und „rückwirkend“ zum Jahresbeginn 2011 eine solche Satzung anzuwenden.
Maintal ist die einzige Kommune im Kreis, die darauf verzichtet, Anrainer beim Bau oder der Sanierung von Straßen zur Kasse zu bitten. Bürgermeister Erhard Rohrbach (CDU) hatte die Satzung 1995 im Zuge von Bürokratieabbau gestrichen, auch weil die Gebühren kaum im Verhältnis zum Arbeitsaufwand der Verwaltung stünden.
Doch die kommunale Selbstverwaltung hat ihre Haken. Angesichts von Millionendefiziten im Haushalt mahnte die Aufsicht 2007 die Beitragserhebung an und drohte, andernfalls würden öffentliche Zuschüsse für Straßenprojekte gekürzt. 2008 wurde daraufhin eine im Vergleich zur Mustersatzung günstige Variante für Anrainer aufgelegt, die etwa für Kanalarbeiten gar nicht und bei reinen Anliegerstraßen nur die Hälfte bezahlen sollten.
Doch nachdem eine Bürgerinitiative 2000 Unterschriften und Widersprüche ggen die Gebührenbescheide sammelte, verließ Anfang 2009 auch CDU, SPD und FDP der Mut, auf die unpopuläre Satzung zu bestehen.
Weil indes im Maintaler Haushalt auf Jahre keine schwarzen Zahlen zu erwarten sind, kocht das Thema nun erneut hoch. Der Kreis fordert den „Verwaltungsvollzug“ zur Straßenbeitagssatzung mit Hinweis auf das Regierungspräsidium (RP) und das Hessische Innenministerium. Beide hätten bereits im März 2010 deutlich gemacht, dass die Haushaltsgenehmigung für Maintal an die Wiedereinführung der Satzung geknüpft sein müsse.
Die Maintaler FDP bezeichnet die Aufforderung als „Zumutung“. Der Kreis wisse, dass die Satzung den Bürgern nicht vermittelbar war, kaum Zusatzerlöse bringe und politisch kaum durchsetzbar sei. Fazit von Fraktionschef Thomas Schäfer: es müsse an anderen Ecken gespart werden.
Auch im Rathaus will man sich nicht umgehend beugen. Der parteilose Erste Stadtrat Ralf Sachtleber sieht die Verwaltung an den Parlamentsbeschluss gebunden. Im Schreiben an die Kommunalaufsicht heißt es weiter, die Stadt plane in abshehbarer Zeit keine relevanten Straßenbauprojekte. Und schließlich tangiere die Satzung allenfalls den Investitionshaushalt, nicht aber den defizitären Ergebninshaushalt.

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