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Friedrich-Fröbel-Schule Maintal: Freie Schulwahl nur für Nicht-Behinderte

Die Mutter eines behinderten Mädchens ist empört, dass ihre Tochter nicht die Schule wechseln darf. Sie sieht einen Verstoß gegen die UN-Konvention auf Gleichstellung und gegen das Grundgesetz.

Die Tatsache, dass die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst im Mai ratifiziert hat, zeigt, wie langsam das Land Hessen mit der Umsetzung der Konvention umgeht, kritisiert die Mutter eines behinderten Mädchens. Sie sieht einen Verstoß gegen diese Konvention der Vereinten Nationen auf Gleichstellung und außerdem gegen das Grundgesetz.
"Die Tatsache, dass die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst im Mai ratifiziert hat, zeigt, wie langsam das Land Hessen mit der Umsetzung der Konvention umgeht", kritisiert die Mutter eines behinderten Mädchens. Sie sieht einen Verstoß gegen diese Konvention der Vereinten Nationen auf Gleichstellung und außerdem gegen das Grundgesetz.
Foto: dpa

Die zwölfjährige Fiona hat das Down-Syndrom. Seit einigen Jahren besucht sie die Friedrich-Fröbel-Schule für praktisch Bildbare in Maintal-Dörnigheim. Mitte 2008 verweigerte sie plötzlich den Schulbesuch.

"Leider kann sich Fiona schlecht mitteilen", sagt ihre Mutter Brigitte S. Die Schulleiterin habe trotz ihrer Nachfragen die Sachlage nicht geklärt.

Fiona ging nach gutem Zureden wieder in die Schule. Doch am ersten Schultag nach den Sommerferien rief eine Lehrerin an: Fiona sei neu in ihrer Klasse und weigere sich, das Zimmer zu betreten. "Weder sie noch ich waren informiert, dass Fiona als einzige aus ihrem alten Klassenverband herausgerissen worden war und nun zu einer neuen Klasse gehörte", so Brigitte S. "Dass eine Umstufung erfolgen sollte, wussten wir zwar, es hieß aber, dass einige von Fionas Klassenkameraden mitversetzt würden. Das war aber nicht der Fall."

Umgruppierung auch ohne Information der Eltern

Brigitte S. versuchte, mit der Leiterin eine Lösung zu finden: Fiona wieder in die alte Klasse zu geben oder in die Frida-Kahlo-Schule nach Bruchköbel zu schicken. Als die Leiterin darauf nicht einging, wandte sie sich ans Kultusministerium und das Staatliche Schulamt in Hanau. Und war perplex: "Von beiden erfuhr ich, dass ich als Mutter eines behinderten Kindes keine freie Schulwahl nach der vierten Klasse habe. Wäre meine Tochter nicht behindert, hätte ich freie Schulwahl. Außerdem sei der Vorfall nicht schwerwiegend genug, um einen Schulwechsel zu erwägen. Und eine Umgruppierung der Klassen auch ohne Info an die Eltern sei Sache der Schulleitung."

Vom Verband "Gemeinsam leben, gemeinsam lernen" und anderen Behindertenverbänden erfuhr sie, dass sie "größere Chancen hätte, ihr behindertes Kind auf eine Regelschule zu bekommen als auf eine andere Schule für praktisch Bildbare".

Brigitte S. beantragte beim Schulamt, Fiona an die Bruchköbeler Schule zu versetzen. Und beauftragte einen Anwalt. Denn: "Die Tatsache, dass die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst im Mai ratifiziert hat, zeigt, wie langsam das Land Hessen mit der Umsetzung der Konvention umgeht."

Dass das Schulamt und das Kultusministerium erklärt hätten, in ihrem Fall gäbe es kein Recht auf einen Schulwechsel, verstoße gegen die UN-Konvention auf Gleichstellung und gegen das Grundgesetz.

Das Schulamt entscheidet

Werner Friederichs, Regierungsdirektor, erklärt für das Staatliche Schulamt auf Anfrage der Frankfurter Rundschau unter anderem: Fiona sei nicht aus dem Klassenverband ausgeschlossen, sondern von der Mittelstufe in die Hauptstufe versetzt worden. Dabei würden Klassen "in der Regel neu gebildet". Sie sei zum Schuljahresende 2008/2009 umgestuft worden, das sei auch im Zeugnis vermerkt.

"Da sich an der Schule deutlich mehr Schüler als Schülerinnen befinden, wurde Fiona in eine Klasse mit zwei weiteren Mädchen versetzt. Die Alternative dazu wäre eine reine Jungenklasse gewesen." Fionas Eltern seien von der Klassenlehrerin persönlich über die Umstufung unterrichtet worden, ebenso über den Namen der neuen Klassenlehrerin. Das bestreitet Brigitte S. aber vehement.

Friederichs bestätigt: Bei Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf könnten Eltern nur entscheiden, ob sie ihr Kind an eine Förderschule oder an einer Regelschule geben. Laut Hessischem Schulgesetz bestimme dann das Staatliche Schulamt die entsprechende Schule.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen habe Deutschland zwar im Mai 2009 ratifiziert, sie befinde sich jedoch noch nicht in einem konkreten Umsetzungsprozess.

Nachdem Brigitte S. die Presse und den prominenten Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz eingeschaltet hat, nimmt die Sache für Fiona doch noch ein gutes Ende: Sie besucht seit dem 24. September wieder eine Schule, und zwar, wie von ihren Eltern gewünscht, die Frida-Kahlo-Schule in Bruchköbel. Das Staatliche Schulamt schickte den entsprechenden Bescheid am 21. Sepember zu.

Autor:  Ute Vetter
Datum:  6 | 10 | 2009
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