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Landgericht Hanau: Anklage sieht "Ehrenmord"

Vor den Augen seiner drei Kinder hat ein 43-Jähriger aus Schlüchtern seine Frau mit 21 Messerstichen getötet. Er sei "befreit worden von einem Monster", sagte er zu Prozessbeginn vor dem Landgericht.

Vor den Augen seiner drei Kinder hat ein 43-Jähriger aus Schlüchtern seine Frau mit 21 Messerstichen getötet. Er sei befreit worden von einem Monster, sagte er zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Hanau.
Vor den Augen seiner drei Kinder hat ein 43-Jähriger aus Schlüchtern seine Frau mit 21 Messerstichen getötet. Er sei "befreit worden von einem Monster", sagte er zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Hanau.
Foto: ddp

Das Schicksal habe es so gewollt, sagt der Angeklagte mit leiser Stimme. Zweieinhalb Stunden lang berichtet Farid N. am Donnerstagmorgen dem Hanauer Landgericht, wie es zu der Tat kommen konnte. Am 29. Januar hat der 43-Jährige in seiner Wohnung in Schlüchtern seine 38-Jährige Frau mit 21 Messerstichen vor den Augen der Kinder getötet.

Nachfragen und Zeugenaussagen bestätigen, dass sich der schmächtige Mann mit dem schütteren Haar nach der Tat "erleichtert" fühlt, während die Töchter im Alter von 14 und acht Jahren hysterisch schreien und der elfjährige Sohn apathisch auf der Couch sitzt. Ruhig wischt der Mann das Messer ab und stellt sich der Polizei.

"Ich bin befreit worden von einem Monster, dass mich schon seit unserer Verlobung vor 17 Jahren gequält hat", erzählt der Asylbewerber aus Afghanistan. Er stehe stolz vor Gericht und erwarte seine gerechte Strafe, wolle sich aber keinesfalls rechtfertigen, fügt er hinzu.

Es ist der erste von sechs anberaumten Verhandlungstagen. Bis zum 25. Juni will Richter Peter Graßmück Motive einer Tat aufklären, die Staatsanwalt Mathias Pleuser nach Aktenlage und Zeugenaussagen als Mord aus nierdigen Beweggründen wertet. Farid N. sei so der "Entehrung durch seine Ehefrau begegnet".

Die Frau hatte sich von ihm getrennt, lebte seit sechs Monaten alleine, 100 Meter entfernt von Mann und Kindern, die vis-à-vis vom Rathaus wohnen. Das Scheidungsverfahren lief. In der Anklageschrift ist von Misshandlung die Rede. "Ich habe meine Frau nie im Leben geschlagen", versichert Farid. Doch es gibt immer wieder Streit um die Erziehung. "Meine ältere Tochter ist mit fremd geworden", sagt der Angeklagte. Ihm passte es auch nicht, dass seine Frau Lebensmittel von der Tafel bekommt. Sie hatte das Sorgerecht für die Kinder beantragt.

Zwei Kinder gehen aufs städtische Gymnasium, die Töchter nehmen Musik- und Ballettuntericht. Der Hausmeister, der die afghanische Familie seit vier Jahren kennt, auch weil seine Söhne mit den Kindern spielen, berichtet, der Vater habe ein Schulpraktikum nicht befürwortet. Der 41-jährige Mitbewohner erlebt nach Schreien im Flur die Tat hautnah mit, sieht bei geöffneter Tür, wie Farid "in Rage" auf seine Frau einsticht, rennt die Treppen hoch, kommt mit einem Baseballschläger zurück und versucht noch, das Opfer zu reanimieren.

Die Frau hatte wohl auf Wunsch der Tochter noch einmal in der einst gemeinsamen Wohnung übernachtet. Am Abend zuvor gibt es Streit, der um 6 Uhr beim Frühstück wieder aufflammt. Während die Frau gehen will, greift der Angeklagte ein Küchenmesser, an der Tür ruft sie noch einmal "nicht stechen", er fordert ein "Bitte" dazu ein. Die Frage, was schlimmer sei, auf die Ehefrau einzustechen oder nicht "bitte zu sagen", vermag Farid N. nicht so einfach zu beantworten.

Täter und Opfer stammen aus einem Dorf in Afghanistan, leben seit langem in Deutschland. Sie stand für Integration, heißt es im Nachruf des Kirchenkreises.

Autor:  Jörg Andersson
Datum:  10 | 6 | 2010
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