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Urteil: Lebenslang für Mord an seiner Frau

Vor den Augen seiner Kinder hat der aus Afghanistan stammende Farid N. seine Frau getötet. 21 Mal sticht er auf sie ein. Das Hanauer Landgericht verurteilt ihn zu 15 Jahren Haft. Von Jörg Andersson

Für mindestens 15 Jahre muss Farid N. ins Gefängnis.
Für mindestens 15 Jahre muss Farid N. ins Gefängnis.
Foto: dpa

Immer wieder hat Farid N. vor dem Hanauer Landgericht betont, dass er "von einem Monster befreit worden ist". Am Freitagvormittag nimmt der schmächtige Mann mit dem schütteren Haar das Urteil "Lebenslänglich" gefasst auf und stellt nur den sechstägigen Prozessverlauf in Frage. "Ich bereue, dass ich ehrlich war", sagt der 43-Jährige, der wegen Mordes mit besonders schwerer Schuld keine Regelentlassung nach 15 Jahren erwarten kann.

Vor fünf Monaten hat Farid N. seine 38-jährige Frau vor den Augen der eigenen drei Kinder mit 21 Messerstichen getötet. "Das Schicksal habe es so gewollt", äußert der Angeklagte zum Auftakt der Verhandlung. Ihre Wurzeln hat die Bluttat, die am Frühstückstisch einer Wohnung in der osthessischen Kleinstadt Schlüchtern geschah, in Afghanistan, wo 17 Jahre zuvor eine Ehe arrangiert wurde, die nie funktionierte.

Farid N., ein "autoritärer Charakter" mit "peniblem Ordnungssinn", wie Zeugen und Gutachter berichten, behandelt die Frau, die seiner Wertvorstellung nicht entspricht, "rücksichtslos und sadistisch", sagt der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Peter Graßmück.

Im Jahr 2000 kommen die Asylbewerber über Moskau nach Deutschland. Die Frau lässt sich nicht umerziehen und knüpft gesellschaftliche Kontakte. Das Familienbild ist widersprüchlich.

Die Kinder gehen aufs Gymnasium

Die ältere Tochter (15) und der Sohn (11) gehen aufs Gymnasium. Nachbarn, Lehrern oder Ämtern vermag sich der gebildete Farid N. auch freundlich zu zeigen, daheim ist er ein Diktator, der die Frau demütigt und schlägt, was er vor Gericht leugnet. Die Gewalt bleibt nicht ganz verborgen, eine Freundin berichtet, dass der Mann im Internet das Strafmaß für Totschlag nachliest.

Acht Mal flüchtet das Opfer ins Frauenhaus, verlässt ihn und darf die Kinder nicht mehr sehen, die sie fortan auf Anweisung des Vaters "Dreckstück" nennen sollen. Als das Opfer den Kontakt erstreitet, das Sorgerecht beantragt und sich die älteste Tochter vom Vater abwendet, "haben sie aus verletzter Ehre und Eitelkeit einen Burgfrieden geschlossen", schildert Richter Graßmück der Urteilsbegründung.

Die 15-Jährige wundert sich zunächst über den Sinneswandel, den sie später vor Gericht als "Plan, sie umzubringen" wertet. Aus "nichtigem Anlass", so der Richter, während eines Disputs mit der Tochter, kommt es zur Bluttat mit dem Küchenmesser.

Sie fleht: Nicht stechen

Farid N. ersticht seine Frau mit äußerster Brutalität. Während sie fleht, "Nicht stechen", sagt er, "das heißt, bitte nicht stechen". Als ein Nachbar die Frau, die sich noch zur Eingangstür geschleppt hat, zu reanimieren versucht, wirkt Farid N. "erleichtert" und gefasst, wischt die Tatwaffe ab, Blut vom Boden auf und wählt die Nummer der örtlichen Polizei.

Eine krankhafte Persönlichkeitsstörung schließt der Psychologe aus. Der Angeklagt sei bei "besonders klarem Bewusstsein" gewesen, sagt der Psychologe und stellt eine düstere Prognose: Mit seinem Starrsinn und seiner Reuelosigkeit könne Farid N. auch in vielen Jahren noch eine Gefahr für seine älteste Tochter sein.

"Totschlag", wie der Pflichtverteidiger plädierte, oder eine Affekthandlung erkennt auch die Strafkammer nicht. Reue oder das Eingeständnis des eigenen Fehlverhalten habe der 43-Jährige nie erkennen lassen. "Sie haben ihrer Frau das Lebensrecht abgesprochen, weil sie sich trennen wollte", sagt der Richter. Die Wut und Wucht der Messerstiche sei Ausdruck einer "gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung", mit der er den eigenen Kindern die Eltern genommen habe. Töchter und Sohn leben nun in einem Heim.

Autor:  Jörg Andersson
Datum:  25 | 6 | 2010
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