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Main-Kinzig-Gas: Gasrebellen finden Angebot schäbig

Verbraucher nehmen den Aufsichtsratschef der Main-Kinzig-Gas beim Wort und fordern eine Rückzahlung -bisher soll nur entschädigt werden, wer sich gegen die Preiserhöhung gewehrt hat. Von A. Polaschek

Verbraucher nehmen den Aufsichtsratschef der Main-Kinzig-Gas beim Wort und fordern eine Rückzahlung für alle Kunden - bisher soll nur entschädigt werden, wer sich gegen die Preiserhöhung gewehrt hat.
Verbraucher nehmen den Aufsichtsratschef der Main-Kinzig-Gas beim Wort und fordern eine Rückzahlung für alle Kunden - bisher soll nur entschädigt werden, wer sich gegen die Preiserhöhung gewehrt hat.
Foto: dpa

Die Gasrebellen im Main-Kinzig-Kreis geben sich mit den avisierten Gaspreis-Erstattungen an einen Teil der Verbraucher nicht zufrieden. Der jetzt eingeschlagene Weg der Main-Kinzig-Gas "unterteilt in Kunden erster und zweiter Klasse", sagte Karl-Heinz Schreiber, Sprecher der Energieverbraucher Main-Kinzig der Frankfurter Rundschau.

Die Initiative begrüßt zwar, dass der Aufsichtsrat nach monatelangem Abwarten nun Konsequenzen aus der juristischen Niederlage gegen die Gaspreisstreiker zieht. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat bereits im Mai die Preisänderungsklausel in den sogenannten Sonderverträgen als unzulässig beurteilt und damit allen Preiserhöhungen ab 1. November 2005 die Grundlage entzogen.

Aber Carsten Kettner, Sprecher der Energieverbraucher, nennt es "schäbig", von über 20.000 Betroffenen nur die 22 Kläger und weitere 2100 Kunden zu entschädigen, die Preiserhöhungen widersprochen haben.

"Aufsichtsrat würde sich wegen Veruntreuung strafbar machen"

Die Energieverbraucher wollen nun "mit Nachdruck auf Gleichbehandlung aller Sondervertragskunden bestehen". Sie drohen sowohl mit "juristischen Mitteln als auch mit dem Druck der Kunden selbst". Die avisierten Rückzahlungen von insgesamt rund zwei Millionen Euro versteht Rudolf Benthele, Geschäftsführer der Main-Kinzig-Gas, jedoch als ein Vergleichsangebot nur an diejenigen Kunden, die möglicherweise Erstattungen vor Gericht erstreiten könnten. Das seien nur die Preisstreiker. Der Aufsichtsrat dürfe nicht ohne Rechtsgrundlage handeln: "Er würde sich wegen Veruntreuung strafbar machen."

Benthele argumentiert, dass nun für alle 26.000 Kunden mit einem neuen Tarifsystem drastische Preissenkungen zum 1. September bevorständen, obwohl die Höhe der Preise an sich vom Gericht nicht kritisiert worden sei. "Kunden sparen je nach Produkt und Verbrauch von 16 bis zu 35 Prozent im Vergleich zum vorigen Winter." Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden spare ein Kunde mit dem Wechsel von "MaxiVariabel" zu "MaxiSpar 2009" knapp 510 Euro.

Kopfgeld für Neukunden

Zudem soll eine Starterprämie von 85 Euro zum Wechsel in die neuen Verträge "mit eindeutiger Formulierung zu Preisänderungen" motivieren. Auch wer bereits umgestellt hat oder Neukunde wird, erhält das Kopfgeld. "Wir sind damit preislich auf der Ebene der Billiganbieter", sagt Benthele und klagt: "Das ist ruinös."

Die Energieverbraucher entgegnen, Main-Kinzig-Gas habe mit Kundengeld über 20 Millionen Euro Gewinnrücklagen und Rückstellungen angehäuft. Sie zitieren, was der Aufsichtsratsvorsitzende und 1. Kreisbeigeordnete Günter Frenz (CDU) 2006 auf der Internetseite des Unternehmens versprach: Kein Kunde werde unfair behandelt. "Was die Billigkeit der Gaspreise angeht, so wird Main-Kinzig-Gas selbstverständlich zugunsten aller Kunden darauf reagieren, wenn aus Gerichtsurteilen oder Vergleichsverhandlungen erforderlich wird, den Gaspreis nachzulassen. Es werden dann nicht nur die Kunden berücksichtigt, die Protest eingelegt haben."

Auf Nachfrage der FR will Frenz nur einen Kartellamts-Streit gemeint haben und lässt mitteilen: "Nicht mehr aktuell."

Autor:  Alexander Polaschek
Datum:  20 | 8 | 2009
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