Für die Gasrebellen im Main-Kinzig-Kreis ist es ein wichtiger Erfolg im Kampf für Transparenz und marktgerechte Preise: Der regionale Gasversorger Main-Kinzig-Gas zahlt an einen Teil seiner Kunden insgesamt über zwei Millionen Euro zurück und macht weitere Zugeständnisse. "Ein Signal", sagte Karlheinz Schreiber von der örtlichen Initiative Energieverbraucher Main-Kinzig, "dass wir gegen die Energiekonzerne nicht machtlos sind."
Mit Rückendeckung der Initiative haben Gaskunden im Mai ein folgenreiches Urteil gegen das Unternehmen erstritten, das je zur Hälfte der Mainova und den Main-Kinzig-Kreiswerken gehört. Das (OLG) verwirft damit eine Klausel über Preisänderungen, die in den meisten Lieferverträgen für Haushaltskunden steht. Das sei nicht transparent genug, erkannten die Richter analog zu ähnlichen Wertungen des Bundesgerichtshofs.
Eine Bestimmung in vielen Gaslieferverträgen war der Hebel, mit dem die Gasrebellen juristisch Erfolg hatten.
Sie lautet: Main-Kinzig-Gas wird den Gaspreis unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für die Bereitstellung von Erdgas und den jeweiligen Verhältnissen auf dem Haushaltswärmemarkt in der Regel zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres festsetzen. Preisänderungen zu anderen Terminen bleiben vorbehalten.
Gleichartige Klauseln verwenden auch zahlreiche andere Versorger.
In Dreieich kämpft die Bürgerinitiative "Runter mit dem Gaspreis " seit Jahren gegen die Preise der lokalen Stadtwerke und gegen die Preisanpassungsklausel. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied 2008, dass die Preisklausel unwirksam ist.
In Bad Homburg streiten die Stadtwerke noch in erster Instanz vor dem Frankfurter Landgericht mit etwa 30 "Gasrebellen", die seit 2004 die Erhöhungen der Gaspreise nicht bezahlen.
Billigeres Erdgas gibt es für alle Kunden in Bad Homburg zum 1. Oktober. Bis 31.März 2010 werde der Preis um 0,73 Cent je Kilowattstunde sinken, so die Stadtwerke. Wer 20000 Kilowattstunden pro Jahr verbraucht, müsse 1090 statt bisher 1250 Euro zahlen.
Nach dem rechtskräftigen Entscheid basieren nunmehr sämtliche Preiserhöhungen der Main-Kinzig-Gas seit dem 1. November 2005 auf einer ungültigen Bestimmung. "Bis Mai 2009 Gas zu Tarifen von 2005 zu verkaufen, als der Preis halb so hoch war ", dagegen sperrte sich Geschäftsführer Rudolf Benthele jedoch bislang vehement.
Die Forderung der Verbraucherinitiative, alle 26000 betroffenen Kunden rückwirkend schadlos zu halten, bedeute einen zweistelligen Millionenbetrag und somit das Ende des Unternehmens.
Juristisch ist im Detail ungeklärt, welche Erstattungsansprüche sich aus dem Urteil tatsächlich herleiten lassen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit haben nach übereinstimmender Einschätzung beider Parteien außer den 22 Klägern auch alle jene Kunden gute Chancen, die in den vergangenen Jahren Preiserhöhungen widersprochen haben. Die Initiative hatte dazu aufgerufen und Musterschreiben ins Internet gestellt. Mit einiger Resonanz. "Wir sind die größte Gaspreisstreikerbewegung in Deutschland", beansprucht Schreiber. Auch Widersacher Benthele räumt ein, dass die Aktionen der Initiative spürbare Resonanz zeitigen. Rund 2100 Kunden hätten opponiert.
Nur diese Gruppe der Aufmüpfigen soll nun auf Beschluss des Aufsichtsrates in den Genuss der Erstattungen kommen. Für einen Durchschnittshaushalt schätzt Benthele die Summe auf etwa 800 Euro, falls der entsprechende Sondervertrag gilt und 2005 bis 2006 schriftlich einer Preiserhöhung widersprochen wurde. Alles zu berechnen und umzusetzen, werde aber noch Monate dauern. Die übrigen Kunden soll eine Prämie von 85 Euro befrieden und zum Vertragswechsel motivieren.
Für die Gasrebellen geht der Kampf aber weiter. "Wir wollen nachhaltig angemessene, sozial verträgliche Preise", sagt Schreiber. "Dazu muss das Unternehmen ganz in kommunale Hand."

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