Weihnachten – und die Kinder kommen nicht“, heißt der Vortrag, zu dem der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht im Rhein-Main-Gebiet (ISUV) kürzlich einlud. Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel arbeitet mit dem Verband zusammen. Weihnachten ist das große Fest der Familie. Haben Sie da als Anwalt für Familienrecht besonders viel zu tun?
Ja. Aber die Probleme gibt es vor allen Feiertagen, und oft auch vor den Ferien.
Marcus Alexander Glatzel (38) ist Rechtsanwalt in Hanau mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Familienrecht. Als Kontaktanwalt des ISUV hält er unter anderem Vorträge und berät Mitglieder.
Der ISUV (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) vermittelt Anwälte und Steuerberater, bietet Veranstaltungen an und ermöglicht persönlichen Erfahrungsaustausch. Sein Ziel ist „eine einvernehmliche Scheidung, die insbesondere im Interesse der Kinder liegt“.
Die Kontaktstelle Frankfurt hat ihren Sitz in Offenbach und ist unter anderem für Hanau und die Wetterau zuständig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 69 Euro im Jahr, die Aufnahmegebühr 30 Euro.
Informationen Im Internet unter www.isuv.de sowie in Offenbach unter Telefon 069/15 34 43 49 oder bei der Kontaktstelle in Bad Nauheim unter Telefon 06187/ 2 86 51.
Was ist das größte Problem zwischen geschiedenen Eltern?
Wo die Kinder wann feiern. Oft sind nicht nur die Eltern beteiligt, sondern auch die Großeltern, die die Kinder sehen wollen. Generell schlage ich vor: An Heiligabend und am ersten Weihnachtstag sind die Kinder dort, wo sie überwiegend wohnen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag beim anderen Elternteil.
Und funktioniert das?
Ich rate ehemaligen Paaren immer, vor dem Familiengericht eine Vereinbarung zum Umgang zu schließen. Die sollte so genau wie möglich sein: Zum Beispiel die erste Ferienhälfte bei der Mutter, die zweite beim Vater.
Ist das nicht zu bürokratisch?
Nein, es schafft Klarheit. Und die Erfahrung ist, dass sich die Beteiligten daran halten. Schließlich steht die Autorität des Richters dahinter. Und der kann ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft verhängen, wenn jemand immer wieder gegen die Vereinbarung verstößt.
Und was kann ohne Vereinbarung passieren?
Gerade hatte ich einen Fall: Ein Vater hat – nach Absprache mit der Mutter – für die Weihnachtsferien Flüge für sich und seine Kinder gebucht. Und plötzlich hat die Mutter erklärt, dass die Kinder doch nicht zum Vater dürfen. Da konnte er so schnell nichts tun.
Wie ist das mit Geschenken. Macht da jeder, was er will?
Na ja, der Idealfall wäre natürlich, wenn sich die Eltern absprechen. Zumindest sollte es aber so sein, dass nichts verschenkt wird, was dem Erziehungsziel des anderen widerspricht. Also nicht einfach ein Gewaltvideospiel unter den Baum legen.
Versuchen Väter und Mütter, sich gegenseitig auszustechen mit Geschenken an die Kinder? Da wäre ja Weihnachten eine gute Gelegenheit.
Ja, das gibt es auch. Ich habe hier zum Beispiel ein achtjähriges Mädchen, das bei seinem Vater wohnt, die Mutter hat aus beruflichen Gründen eigentlich keine Zeit. Sie möchte aber trotzdem das Sorgerecht und hat der Tochter eine Katze geschenkt. Die lebt natürlich bei der Mutter und soll nun täglich von der Tochter versorgt werden.
Wie ist das, wenn neue Partnerinnen und Partner ins Spiel kommen?
Das ist eines der Hauptprobleme. Nicht nur, weil die alten den neuen oft nicht trauen, so nach dem Motto: Ich will nicht, dass meine Ex die Kinder mit zu ihrem neuen Macker nimmt. Oft stellen neue Partner auch die Unterhaltszahlungen in Frage. Oder die Kinder, besonders Teenager, wollen nicht: Den Typen will ich nicht sehen.
Was passiert dann?
Eigentlich müssen auch Kinder schlucken, wenn Vater oder Mutter jemanden anderes kennengelernt haben, das gehört zum Leben dazu. Das Kindeswohl ist zwar das Wichtigste, aber es gibt auch Elternrechte.
Und wenn ehemalige Partner mit gemeinsamem Kind nicht verheiratet waren?
Das Umgangsrecht hat der leibliche Vater immer. Und die Vereinbarung, von der ich gesprochen habe, können auch Unverheiratete abschließen. Beim Sorgerecht ist das komplizierter. Da hat ja das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass die Väter bessergestellt werden müssen. Entschieden haben die Politiker aber leider noch nichts. Da gibt es durchaus Väter, die jetzt in der Luft hängen, weil die Richter die Verfahren ausgesetzt haben, um die neuen Gesetze abzuwarten.
Das Interview führte Wiebke Rannenberg

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