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Sexualtäter wieder frei

Linsengericht Gericht beendet Klinikaufenthalt

Der nach Einschätzung von Justiz und Polizei weiterhin gefährliche Sexualstraftäter Alexander J. ist wieder auf freiem Fuß. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor einer Woche eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ausgeschlossen hat,hob das Oberlandesgericht Frankfurt nun einen Unterbringungsbefehl auf.

Auf dessen Grundlage war der 38-Jährige vor drei Monaten nach einer Körperverletzung gegen seinen Vater verhaftet und in eine psychiatrische Klinik gebracht worden. J. war 1999 wegen der brutalen Vergewaltigung von zwei Frauen zu achteinhalb Jahren Haft ohne nachträgliche Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Seine Opfer hatte er als angeblicher Werbefotograf geködert. Nach Verbüßung der Strafe wurde er im Dezember trotz Bedenken der Hanauer Justiz auf freien Fuß gesetzt.

Der in Großenhausen Aufgewachsene hatte als 14-Jähriger bei einem Unfall Hirnverletzungen erlitten, die laut Gutachten zu einem enthemmten Verhalten und einem "hohen Rückfallrisiko" führen. Die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung kommt laut BGH nur in Betracht, wenn sich nach der letzten Verurteilung "neue Tatsachen" ergeben haben, die auf eine Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hindeuten.

Die Rückkehr des Sexualstraftäters in das 1700-Einwohner-Dorf hatte einen Medienauflauf sowie Proteste in der Bevölkerung provoziert. Der 38-Jährige steht weiter unter Führungsaufsicht und muss sich regelmäßig melden, bestätigte die Polizei. jan

Datum:  30 | 4 | 2009
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