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Turngemeinde Hanau: Empörung über Datenschutzskandal

Die Verwendung von Mitgliederdaten der Turngemeinde Hanau schlägt Wellen. Jetzt hat sich das Regierungspräsidium Darmstadt eingeschaltet und prüft ein Bußgeld. Von Alexander Polaschek

Datensätze und wahrscheinlich sogar komplett bedruckte Etiketten aus dem Bestand der Turngemeinde Hanau mit ihren 3500 Mitgliedern sind von der örtlichen CDU für Wahlwerbung benutzt worden. TGH-Mitglieder erhielten daraufhin ungefragt Einladungsschreiben des Gelnhäuser Bundestagskandidaten zu einer Veranstaltung im Congress Park Hanau - wohl ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Unser Bild zeigt den Landesdatenschutzbericht Hessen 2009.
Datensätze und wahrscheinlich sogar komplett bedruckte Etiketten aus dem Bestand der Turngemeinde Hanau mit ihren 3500 Mitgliedern sind von der örtlichen CDU für Wahlwerbung benutzt worden. TGH-Mitglieder erhielten daraufhin ungefragt Einladungsschreiben des Gelnhäuser Bundestagskandidaten zu einer Veranstaltung im Congress Park Hanau - wohl ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Unser Bild zeigt den Landesdatenschutzbericht Hessen 2009.
Foto: dpa

Der Missbrauch von Mitglieder-Adressen der Turngemeinde Hanau (TGH) für den Versand von Wahlwerbung des CDU-Bundestagskandidaten Peter Tauber stößt auf empörte Reaktionen. Der Vorsitzende der SPD Klein-Auheim, Hans-Egon Heinz, reklamiert einen gravierenden Verstoß gegen Datenschutz-Bestimmungen.

"Ich denke, dass hier die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss", schreibt Heinz, der selbst auch Chef im Mieterverein und damit für die Daten von 4800 Mitgliedern verantwortlich ist. Ein Leser bei fr-online.de klagt, vor Wahlen werde "mit allen Mitteln gearbeitet, um an Stimmen zu kommen".

Wie die Frankfurter Rundschau am Dienstag aufdeckte, wurden Datensätze und wahrscheinlich sogar komplett bedruckte Etiketten aus dem Bestand der Turngemeinde (3500 Mitglieder) von der CDU benutzt. TGH-Mitglieder erhielten daraufhin ungefragt Einladungsschreiben des Gelnhäuser Bundestagskandidaten zu einer Veranstaltung im Congress Park Hanau.

TGH-Spitze und Tauber räumen den Missbrauch ein, haben aber angeblich selbst keine Kenntnis, wie es dazu kommen konnte. Die Adressen sollen aus dem TGH-Büro abhanden gekommen sein.

Eine Argumentation, die Heinz nicht überzeugt. Er selbst habe im Mieterverein aus gutem Grund Vorkehrungen getroffen, die Daten zu sichern, wie er der Frankfurter Rundschau sagte: "Ein externer Beamter ist mit der Verwaltung betraut und auf den Datenschutz verpflichtet."

Wahlwerbung mit Mitgliederdaten ist unzulässig

Vereine unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz, sobald sie eine Mitgliederkartei führen, wie beim Darmstädter Regierungspräsidium (RP) als Aufsichtsbehörde zu erfahren ist. Die Regel zum TGH-Fall: "Die Übermittlung von Mitgliederdaten an politische Parteien und Gruppierungen oder an Kandidaten bei Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung ist ohne schriftliche Einwilligung der Betroffenen unzulässig."

Das Regierungspräsidium prüft nun, ob ein Verfahren mit Bußgeldforderung infrage kommt. Tauber und die TGH sollen zunächst Stellung nehmen.

Autor:  Alexander Polaschek
Datum:  23 | 9 | 2009
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