Hartz IV-Bezieher, die sich zum neuen Bundesfreiwilligendienst melden, sollen mehr als bisher von ihrem Hinzuverdienst anrechnungsfrei behalten dürfen. Die CDU-Sozialexperten der Unions-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann und Peter Tauber planen dazu eine Initiative nach der Sommerpause. Danach sollen Sozialhilfeempfänger von den 330 Euro Taschengeld künftig 175 Euro behalten dürfen - statt bisher nur 60 Euro.
Linnemann sagte der „Bild“-Zeitung (Onlineausgabe): „Die jetzige Regelung ist eher Bestrafung als Belohnung. Hier wird die Chance vertan, Arbeitslosen die Möglichkeit zu einer sinnstiftenden Betätigung und einem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu eröffnen. Er und Tauber schätzen, dass so mindestens 5000 zusätzliche Bewerber für den Bundesfreiwilligendienst gewonnen werden können.
Der Bundesfreiwilligendienst ist nach der Aussetzung der Wehrpflicht vor drei Wochen an die Stelle des Zivildienstes getreten und steht Männern und Frauen in allen Altersgruppen offen. Eingesetzt werden die Freiwilligen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheits- und Altenpflege, in der Behindertenhilfe, der Zivil- und Katastrophenhilfe, aber auch in Kultur, Sport und Integration. (dapd)
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