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Marihuana: Hoffen im Coffeeshop

In den Niederlanden kämpfen die Coffeeshop-Besitzer dafür, auch in Zukunft weiche Drogen an „nichtansässige“ Kunden verkaufen zu dürfen.

Joints nur noch für Einheimische - so will es die Gemeinde Maastricht. Foto: ddp

Es ist nicht so, dass die Rechtssache „C-137/09“ Marc Michael Josemans nicht mehr schlafen ließe. „Doch wir brauchen endlich eine Entscheidung“, sagt er. Der 50-Jährige stößt eine zartblaue Rauchwolke aus. „Thai Gras“, erläutert er. Josemans’ Lieblingssorte. „Gibt ein lichtes Gefühl im Kopf.“ Die dunklen Tische von Maastrichts ältestem Coffeeshop sind dicht besetzt, das große Panoramafenster gibt den Blick frei auf die leicht verlotterte Hoenderstraat. In mehreren Aquarien ziehen exotische Fische friedlich ihre Bahnen. Die Hintergrundmusik ist dezent, die Luft riecht angenehm würzig.

1983 hat Josemans das „Easy Going“ mit der fröhlichen Schildkröte im Logo eröffnet – zwei Gehminuten entfernt von Maastrichts klassizistisch-wuchtigem „Rathuis“ und einer mannshohen Statue des Erfinders Johannes Petrus Minckeleers. Rund 40 Angestellte arbeiten mittlerweile für den gelernten Koch und Ex-Restaurantbesitzer, darunter ein niederländischer Großlieferant, der das „Easy Going“ täglich mit frischem Stoff versorgt. Jeden Tag werden in den lichten Räumen des Lokals völlig legal mehrere Kilogramm Cannabis in die Luft geblasen. Die Mehrzahl der Kunden kommt aus dem benachbarten Ausland, aus Deutschland, Belgien und aus Frankreich.

Damit das auch in Zukunft so bleibt, hat Marc Josemans, Vorsitzender der „Vereniging Officiele Coffeeshops Maastricht“ (VOCM), stellvertretend für alle 700 niederländischen Coffeeshop-Besitzer vor vier Jahren einen Musterprozess in Gang gesetzt, der inzwischen unter dem Aktenzeichen „C-137/09“ den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. Die Entscheidung der EU-Richter wird am 16. Dezember erwartet.

Streitpunkt ist die Frage, ob ein niederländischer Coffeeshop weiche Drogen an „nichtansässige“ Kunden verkaufen darf oder ob er sich damit strafbar macht – ein Problem, dessen Lösung den Rat der Stadt wie auch die 14 Coffeeshop-Besitzer von Maastricht gleichermaßen interessiert. Nein, er darf nicht, befand vor fünf Jahren die Gemeinde Maastricht und erließ im Dezember 2005, vier Tage vor Heiligabend, eine entsprechende Verordnung: ab sofort kein Gras mehr an Ausländer. Betroffen davon waren – neben den Coffeeshops und ihren rund 1 600 Beschäftigten – knapp 1,5 Millionen Drogentouristen, die pro Jahr allein des Kiffens wegen zur Stadt an der Maas pilgern.

Eine blödsinnige Entscheidung, befanden die Coffeeshop-Besitzer und scherten sich nicht um das Verbot. Die Geschäfte liefen weiter wie gehabt. Am 7. September 2006 schließlich statuierte die Stadt ein Exempel und schloss das „Easy Going“ vorübergehend. Bei Razzien im Februar und im Mai desselben Jahres hatte die Polizei „nicht ortsansässige“ Kundschaft im bekifften Zustand in der Hoenderstraat Nummer 8 angetroffen. Josemans, so die offizielle Begründung der Stadt, habe somit gegen die neue APV, die „Algemene Plaatslijke Verordening“ vom 20. Dezember 2005, verstoßen.

„Das ganze Land schaut auf Maastricht“

Der VOCM-Vorsitzende Josemans klagte gegen die Schließung. Das Gesetz verstoße gegen das Diskriminierungsverbot von EU-Bürgern, argumentierte sein Anwalt. Die Richter schlossen sich dessen Argumentation an. Josemans erhielt Recht, der Fall wurde weiterverwiesen an den Raad van State, den obersten Gerichtshof der Niederlande. Der wiederum bat im April 2009 den Europäischen Gerichtshof um Rat. Verstößt das Gesetz erstens gegen „das Verbot der Diskriminierung der Unionsbürger“ und zweitens gegen den „garantierten Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit“, wollten die Niederländer in Luxemburg wissen.

Bislang liegt als Antwort allein eine Stellungnahme des EU-Generalanwalts Yves Bot vor, die nicht rechtsverbindlich ist. Das Verkaufsverbot bestehe zu Recht, befand Bot nach eingehender Prüfung und empfahl der Gemeinde Maastricht, daran festzuhalten.

Dennoch: Der Verkauf von weichen Drogen an ausländische Konsumenten ging und geht weiter. „Nichts hat sich geändert“, sagt Josemans und blickt sich um im „Easy Going“. Vor zwei Jahren erst hat er den Laden für viel Geld umbauen lassen und eine Raucherschutzzone für seine Angestellten eingerichtet. Die Klimaanlage ist neu, die Bestuhlung desgleichen. Das Ganze sei ein Probeprozess, sagt er, ein Test, was möglich sei in den Niederlanden und was nicht.

„Ein Test, der Klarheit bringen soll“, bestätigt Petro Hermans, Sprecher des Maastrichter Bürgermeisters Onno Hoes. Und ist sicher: „Das ganze Land schaut auf Maastricht.“ 2005 stellte sich die Stadt Maastricht zur Verfügung, die Tragfähigkeit eines Verbots stellvertretend für den Rest des Landes zu testen. Ganz wohl allerdings war den Stadtvätern, allen voran dem damaligen Bürgermeister Gerd Leers, dabei nicht. Man müsse akzeptieren, „dass Cannabis ebenso wie Alkohol ein Teil unserer Genussmittelindustrie ist“, erklärte Leers, der inzwischen in der neuen Regierung das Amt des Ministers für Immigration und Asyl bekleidet. Das Verbot, an Ausländer zu verkaufen, könne sogar kontraproduktiv sein und den bis dato durchaus kontrollierbaren Drogenhandel in die Kriminalität treiben, warnte er damals.

Leers wie auch die Vertreter anderer niederländischen Städte und Gemeinden plädierten vielmehr dafür, den in den Niederlanden bis heute illegalen Anbau von Marihuana zu legalisieren und einen Teil der Coffeeshops in die grenznahen Außenbezirke der Städte zu verlegen. Marc Michael Josemans: „Alle unsere Pläne liegen im Kühlschrank, solange wir nicht wissen, wie der Europäische Gerichtshof entscheidet. Beides zusammen, ein Verbot, an Ausländer zu verkaufen und eine Auslagerung der Coffeeshops an den Stadtrand, können wir finanziell nicht verkraften.“

Vor dem Ausgabeschalter im Foyer des „Easy Going“ hat sich eine Schlange gebildet, und Piet W. (Name geändert) kommt kaum nach mit den Bestellungen. Ein langer Zopf hängt ihm den Rücken hinunter, die Arme sind tätowiert bis zu den Handgelenken. Einmal Thai Gras, einmal Bubble Gum. Geschickt wiegt er die unterschiedlichen Cannabis-Sorten ab. Auf einer elektronischen Anzeigetafel, die an die Bildschirme in einem Wettbüro erinnert, sind die Grammpreise aufgelistet: Silver Haze 13, Bubble Gum 9,50, Thai Gras 7 Euro. Die Geschäfte gehen gut. Das kann sich ändern, wenn am 16. Dezember die Rechtssache „C-137/09“ entschieden wird.


Autor:  Petra Pluwatsch
Datum:  13 | 12 | 2010
Kommentare:  5
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