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50+1-Regel im Fußball: Hohe Niederlage für Kind

Im deutschen Fußball geht es weiterhin konservativ zu: Der Antrag von Hannovers Präsident Martin Kind, die 50+1- Regel abzuschaffen, wird "eindeutig abgelehnt". Von Jan Christian Müller

Wird jetzt wohl vor Gericht ziehen: Der mit seinem Antrag gescheiterte Präsident von Hannover 96, Martin Kind.
Wird jetzt wohl vor Gericht ziehen: Der mit seinem Antrag gescheiterte Präsident von Hannover 96, Martin Kind.
Foto: Christoph Boeckheler/FR

Martin Kind hat am Dienstagnachmittag die Bundesligaversammlung in Frankfurt tief enttäuscht mit einer Aktentasche unterm Arm verlassen. Der Präsident von Hannover 96 mühte sich tapfer, Haltung zu bewahren. Denn sein Antrag, die 50+1-Schutzklausel zu kippen und künftig einen freien Kapitalzufluss in die Fußball-Bundesliga zu erlauben, wurde rundheraus abgeschmettert. Kind bekam für sein Anliegen nur eine einzige Ja-Stimme: seine eigene, und drei Enthaltungen: von der TSG Hoffenheim, vom VfL Wolfsburg und vom Zweitligisten aus Paderborn.

Auch Kompromissanträge des FSV Frankfurt und des Hamburger SV, nach denen böse Heuschrecken die Bundesligaklub nicht überfallen und schamlos aussaugen dürften, wurden mit breiter Mehrheit abgewiesen. "Damit hätte ich nicht gerechnet", sagte der erfolgreiche Hörgerätehersteller Kind hinterher, "ich hätte erwartet, dass der Kompromissvorschlag angenommen wird. Man hat eine große Chance vertan." Er bezweifle, ergänzte Kind, "ob die Kollegen diese Chance realistisch eingeordnet haben." Die Bundesliga sei hochgradig "unterkapitalisiert", die "Eigenkapitaldecke ist zu kurz". Nun, so Kind, "werden die Richter entscheiden. Alle Gutachten, die mir vorliegen, sprechen eine deutliche Sprache." Kind rechnet damit, dass der Europäische Gerichtshof die vor elf Jahren von den Bundesligisten erdachte Schutzklausel kippen wird.

Die 50+1-Regel

In der Satzung der Deutschen Fußball- Liga (DFL) heißt es in Paragraf 8 (Erwerb und Ende der Mitgliederschaft): "(...) Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine Fußballabteilung verfügt... Der Verein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt, wenn er über 50 Prozent der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Anteils verfügt.

Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 Prozent beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 Prozent, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat wie ein an der Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter (...)." (dpa)

Hochzufrieden, aber nicht jubilierend, verließ Eintracht Frankfurts Vorstandschef Heribert Bruchhagen das Hotel in der Frankfurter Innenstadt. Das Abstimmungsergebnis sei "ein klares Votum, was wir wollen und was wir nicht wollen". Indirekt äußerte Bruchhagen, er erwarte von Kind, das Ergebnis zu respektieren: "Ich bin vor geraumer Zeit mit meinem Antrag auf eine Aufstockung der Bundesliga auf 20 Vereine auch gescheitert und habe nicht nachgekartet." Für "Eintracht Frankfurt und für das Gros der Bundesliga" sehe er ohnehin "leider keine globale Chance", sich durch einen umfangreichen Verkauf von Klubanteilen an Investoren weiterzuentwickeln: "Wir sind eine regionale Marke, uns ist es nicht gelungen, deutschlandweit Bedeutung zu erlangen und zur nationalen Marke zu werden."

100.000 Unterschirften gegen Abschaffung der 50+1-Regel

Auch Bruchhagen zeigte sich über die Deutlichkeit der Entscheidung überrascht. Offenbar hatte auch eine Unterschriftenaktion des Fanbündnisses "Unsere Kurve" Eindruck gemacht. Der Zusammenschluss der Fanvertretungen hatte nach eigenen Angaben fast 100.000 Unterschriften gegen eine Abschaffung der 50+1-Regel gesammelt und die fast einen halben Meter hohe Loseblattsammlung vor der Sitzung an den Ligapräsidenten Reinhard Rauball übergeben.

Rauball hatte daraufhin den vollständig versammelten Vertretern von 36 Vereinen mitgeteilt, "dass durch die Fans eine emotionale Komponente in die Diskussion hineinkommt, die man sehr ernst nehmen muss. Die Fans wollen einfach nicht fremdbestimmt werden." Das habe die Mitgliederversammlung "goutiert", so Rauball hinterher, "das Ergebnis ist an Klarheit nicht zu überbieten". Im übrigen, teilte Rauball mit, hätten die von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) eingeholten Rechtsexpertisen keine klare Wertung für einen eventuell bevorstehenden Rechtsstreit mit Kind ergeben. "Alle haben uns gesagt, dass das Neuland ist.

Rauball erwartet nun, dass das klare Votum "demokratisch respektiert" werde, ein klarer Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Martin Kind, auf den von diesem avisierten Weg vors Gericht zu verzichten. In die gleiche Richtung argumentierte der DFL-Geschäftsführer Christian Seifert: Eine Solidargemeinschaft müsse "in beide Richtungen funktionieren". Er habe "ein Problem damit, wenn man die Vorteile der Solidargemeinschaft nutzt und die Nachteile nicht akzeptieren will und dann mit Gericht droht". Kind entgegnete kühl, sein durch den Zweitligisten FSV Frankfurt angeregter Kompromissvorschlag sei bereits ein Zeichen der Solidarität gewesen. FSV-Manager Bernd Reisig sagte, er "bedaure es sehr, dass unser Antrag abgelehnt wurde". Reisig befürchtet nun, "dass Kind tatsächlich den Klageweg geht. Und das ist für uns alle nicht gut".

Autor:  Jan Christian Müller
Datum:  10 | 11 | 2009
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