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Arbeitnehmer-Datenbank: Datenschützer gegen "Elena"

Arbeitgeber müssen von jedem Angestellten Daten über das Arbeitsverhältnis an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Internet-Aktivisten bereiten nun eine Verfassungsbeschwerde dagegen vor. Von Matthias Thieme

Screenshot der Website für das ELENA-Verfahren.
Screenshot der Website für das ELENA-Verfahren.
Foto: www.das-elena-verfahren.de

Gegen die umstrittene Arbeitnehmer-Datenbank "Elena" regt sich Massenprotest im Internet: Die Datenschutzorganisation Foebud (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) will die Speicherung der Daten per Verfassungsbeschwerde stoppen und sammelt Petitionen an das höchste Gericht. Zwei Tage nach ihrer Freischaltung zählte die Internetseite mehr als 8500 bestätigte Teilnehmer. Noch bis zum 25. März können Interessierte die unter https://petition.foebud.org/ELENA angebotene Vollmacht ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken.

"Wir halten die Art und Menge der zusammengetragenen Daten für höchst gefährlich und in dieser Form für verfassungswidrig", heißt es bei Foebud. "Die Daten der Arbeitnehmer werden auch dann gespeichert, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden." Gegen diese "Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten" wolle man sich nun gerichtlich wenden. "Die Risiken und Gefahren fehlerhaft verarbeiteter oder manipulierter Daten in der Elena-Datenbank sind unübersehbar", warnt Foebud. "Wir sind gespannt auf den ersten Datenskandal bei der Deutschen Rentenversicherung."

Dort werden die Elena-Daten zentral gespeichert: Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber für jeden Angestellten und Arbeiter einmal im Monat einen Datensatz an die Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Verschickt werden zum Beispiel Angaben über das Gehalt und die Sozialabgaben. Aber auch Informationen über Kündigungen und Fehlzeiten, Gründe von Arbeitszeitänderungen, tatsächlich genommene Urlaubstage sowie Angaben zu Kündigungen, Abmahnungen und Abfindungen.

"Man schafft damit eine große Datensammlung, die Begehrlichkeiten wecken wird", warnt der Frankfurter Datenschutzexperte Peter Wedde. Bislang seien solche Daten nur getrennt und zweckgebunden nutzbar. "Jetzt gibt es eine riesige Sammlung ohne klaren Anlass und Zweck", kritisiert Wedde. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis etwa Finanzämter und Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Elena-Daten verlangen könnten. "Ich halte das Elena-System in dieser Form für verfassungswidrig", sagt Wedde. Insbesondere freie Textfelder bei Elena, in denen etwa "Gründe für Kündigungen" eingetragen werden, seien rechtlich hochproblematisch.

Autor:  Matthias Thieme
Datum:  16 | 3 | 2010
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