Berlin. Gegen Hartz IV begehren die Menschen massenhaft auf - und das oft zu Recht: Die Kläger gewinnen fast die Hälfte der Prozesse. Nun reagiert der Bundesrat. Nicht etwa, indem er die Gesetze zum Arbeitslosengeld II ausbessern würde. Stattdessen erschwert er den Betroffenen, sich zu wehren. Die Länderkammer hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Beratungshilferechts beschlossen, der den Weg zum Rechtsanwalt steiniger macht.
So soll die Eigenbeteiligung auf 30 Euro steigen, wenn ein Rechtsanwalt die Betroffenen nicht nur berät, sondern auch vertritt. Die Landesjustizverwaltungen werden außerdem verpflichtet, Ratsuchende auf andere Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen. Amtsgerichte sollen Listen von Verbänden und Organisationen führen, die kostenlos beraten - und Bedürftige an diese Adressen verweisen.
Das Beratungshilfegesetz sieht vor, dass außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für Menschen mit geringem Einkommen sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitlosengeld-II-Bezieher vom Staat übernommen werden.
Bislang müssen Ratsuchende beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen.
Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem Schriftsätze verfasst.
Zudem will der Bundesrat laut Entwurf die Voraussetzungen für die Beratungshilfe genauer geprüft sehen. Der Begriff der Mutwilligkeit soll dafür konkretisiert werden. Die Länder kritisieren, die Voraussetzungen der Beratungshilfe würden derzeit bei "nicht hinreichender" Prüfung "vorschnell" bejaht. Die Erfolgsquote der Kläger freilich spricht eine andere Sprache.
Hintergrund ist die Klagewelle nach Einführung der Hartz-IV-Gesetze: Die Zahl der Verfahren brach in der ersten Jahreshälfte mit einem Anstieg um ein Drittel alle Rekorde. Die Kosten für die Beratungshilfe, die allein die Länder bezahlen, sind stark gestiegen. Nach Erhebungen einer Länderarbeitsgruppe haben die Bundesländer schon im Jahr 2006 insgesamt 84,5 Millionen Euro für die Beratungshilfe ausgegeben, etwa viermal so viel, wie damals erwartet worden war.
"Bei der zusätzlichen Gebühr handelt es sich um ein Einsparprogramm", sagt denn auch Caritas-Sozialrechtsanwalt Manfred Hammel. Eine Eigenbeteiligung von 30 Euro könnten Hartz-IV-Empfänger nur schwer aufbringen.
Die Reform ist eine Initiative der Länder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Das seit 1981 geltenden Beratungshilfegesetz stellt sicher, dass Bedürftige bei rechtlichen Problemen professionelle Hilfe bekommen. Vor einer Bewilligung prüft das zuständige Amtsgericht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers. (bay, Agenturen)