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Frankfurter Flughafen: Verhör bis zur Entbindung

Eine weitere Hochschwangere wurde in der Frankfurter Flughafen-Unterkunft zur Befragung festgehalten. Von Matthias Thieme

Fenster nur zum Hof: Flüchtlinge, darunter auch Kinder ohne Begleitung, dürfen die Unterkunft am Frankfurter Flughafen nicht verlassen und werden bewacht.
Fenster nur zum Hof: Flüchtlinge, darunter auch Kinder ohne Begleitung, dürfen die Unterkunft am Frankfurter Flughafen nicht verlassen und werden bewacht.
Foto: Kraus

Wegen des tagelangen Festhaltens einer minderjährigen hochschwangeren Asylbewerberin am Frankfurter Flughafen gerät das Bundesamt für Migration verstärkt unter Druck. Der Frankfurter Rundschau liegen Dokumente des Amtes vor, die beweisen, dass die Beamten die Schwangere wenige Stunden vor der geplanten Geburtseinleitung am 10. März noch verhören wollten. Die Zentrale des Bundesamtes in Nürnberg bestreitet dies. "Es gab keinen Anhörungstermin am 10. März", sagte Sprecherin Claudia Möbus am Donnerstag. Doch in dem Schreiben mit Briefkopf des Amtes steht das Gegenteil.

"Ich glaube dem Bundesamt in diesem Fall kein Wort", sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl. Das Amt habe die Schwangere starkem Druck ausgesetzt und nur auf öffentlichen Druck hin eingelenkt. "Das ist ein ganz extremer Fall", sagt Julia Duchrow von Amnesty International in Berlin. Es stelle sich die Frage nach der Verantwortung. "Das Bundesamt hat eindeutig rechtswidrig gehandelt", sagt die Anwältin der Frau aus Kamerun, Ursula Schlung-Muntau. Die Frau wurde nun in ein Mutter-Kind-Heim gebracht. Seitdem gehe es ihr besser. Die Verantwortung für die umstrittene Behandlung trage der Leiter der Außenstelle in Frankfurt. Dieser war am Donnerstag für die FR nicht erreichbar.

Schreiben des Bundesamtes für Migration: Sechseinhalb Stunden vor der Geburtseinleitung wollten die Beamten die Schwangere noch vernehmen.
Schreiben des Bundesamtes für Migration: Sechseinhalb Stunden vor der Geburtseinleitung wollten die Beamten die Schwangere noch vernehmen.
Foto: Repro

Doch er wird bald noch mehr Vorfälle aus seinem Verantwortungsbereich erklären müssen: Der FR liegt ein weiterer dramatischer Fall aus Frankfurt vor, in dem eine hochschwangere Frau vom Bundesamt noch tagelang verhört wurde, anstatt ihr die nötige Betreuung zu ermöglichen.

Wie die Frankfurter Anwältin Antje Becker berichtet, kam die Eritreerin im April 2007 hochschwanger auf dem Flughafen Frankfurt an - mit ihren zwei Kindern, von denen eines behindert ist. Anstatt sie zur medizinischen Versorgung einreisen zu lassen, hielt das Bundesamt die Frau sechs Tage lang fest und verhörte sie zu ihren Fluchtgründen. Die Frau gebar ihr Kind zwei Tage nach dem letzten Verhör. Anwältin Becker sagt: "Die Frau hätte in diesem Zustand niemals vernommen werden dürfen." Die Eritreerin sei "völlig fertig mit der Welt gewesen", sagt Becker. "Sie war nicht mehr in der Lage, gegenüber der Behörde genau auszudrücken, was sie erlebt hatte." Doch dass Bundesamt kam nach dem Verhör zu der Auffassung, die Frau wolle "mit allen Mitteln (...) ein Asylschicksal konstruieren".

Eine völlige Fehleinschätzung: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied im März 2008 gegen das Bundesamt. Die Eritreerin wurde vom Gericht als Asylberechtigte anerkannt, weil sie vor drohender politischer Verfolgung geflohen war. Das Gericht wertete die Schilderungen der Frau als "nachvollziehbar und glaubwürdig". Sie sei von eritreischen Behörden nach mehreren Vorladungen "ernsthaft und konkret mit Inhaftierung bedroht" worden, so das Gericht. Für Anwältin Becker ist dieses Vorgehen des Bundesamtes skandalös: "Die besondere Schutzbedürftigkeit der Frau hätte berücksichtigt werden müssen", so Becker. Dies schreibe auch die EU-Aufnahmerichtlinie vor. "Diese Richtlinie wird allerdings bis heute vom Bundesamt weitgehend ignoriert", kritisiert Mesovic von Pro Asyl. "Wir fordern die Herausnahme von Schutzbedürftigen aus dem Flughafenverfahren."

Für Mütter mit Kindern, Schwangere und unbegleitete Minderjährige sei die gefängnisähnliche Unterkunft am Frankfurter Flughafen "pures Gift", so Mesovic. Dennoch seien allein in den ersten Monaten dieses Jahres schon 21 Kinder ohne ihre Eltern dort wie Erwachsene inhaftiert gewesen. "Das ist ein Verstoß gegen die EU-Recht", sagt auch Duchrow von Amnesty International. "Das muss dringend geändert werden."

Landtagspolitiker der Grünen werden das Flüchtlings-Gebäude am Flughafen am heutigen Freitag besichtigen. "Den Politikern werden angeblich für Kinder geeignete Räume und auch ein Innenhof mit einer Rutsche gezeigt werden", sagt Anwältin Ursula Schlung-Muntau. "Aber das ist nicht das Problem, sondern der Zustand der Kinder, die festgehalten werden." Sie habe Fälle betreut, bei denen Kinder ohne ihre Eltern bis zu einem Dreivierteljahr inhaftiert waren, sagt die Anwältin. Den Politikern werde ein "potemkinsches Kinderdorf" gezeigt, kritisiert Mesovic. "Kinder gehören überhaupt nicht dorthin."

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  13 | 3 | 2009
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