kalaydo.de Anzeigen
Eurovision Song Contest in Baku
Sängerin Loreen holt mit Euphoria den ESC nach Schweden und siegt in Baku.

Gesetzgebung: SPD-Frauen streiten über Abtreibung

Jahre währt bereits der Grundsatzstreit um eine rechtliche Neuregelung von Spätabtreibungen. Nun könnte die Gesetzesnovelle scheitern, weil die SPD-Fraktion sich nicht einig ist. Von Vera Gaserow

Die Gesetzesnovelle zu Spätabtreibungen könnte scheitern.
Die Gesetzesnovelle zu Spätabtreibungen könnte scheitern.
Foto: dpa

Berlin. Im jahrelangen Grundsatzstreit um eine rechtliche Neuregelung von Spätabtreibungen wollen die Fachpolitiker aller Parteien am heutigen Donnerstag eine letzte Chance auf Einigung ausloten. Gegner und Befürworter von restriktiveren Auflagen für Ärzte und Eltern bei einem späten Schwangerschaftsabbruch sind zwar Anfang der Woche weit aufeinander zugegangen. Ihre Vorschläge unterscheiden sich vielfach nur noch im Grad der Konkretheit. Dennoch herrscht vor allem in der SPD-Fraktion erbitterter Dissens. Ob bei dem heutigen Treffen ein Gesetzeskompromiss möglich ist, erscheint deshalb fraglich.

Der Konflikt, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Eltern die Schwangerschaft eines voraussichtlich behindert oder schwerkrank zur Welt kommenden Kindes auch bis kurz vor der Geburt abbrechen dürfen, geht quer durch alle Parteien. In der SPD hat die Frage jetzt jedoch zu einer offenen Konfrontation geführt. Denn eine Gruppe um Familienpolitikerin Kerstin Griese und Fraktions-Vize Andrea Nahles hatte in wochenlangen Gesprächen einen Kompromiss für eine Neuregelung mit der Union sowie zahlreichen Abgeordneten von FDP und Grünen ausgehandelt.

Umstrittene Kernpunkte der Neuregelung: Wenn sich eine körperliche oder seelische Schädigung des Kindes abzeichnet, sind Ärzte künftig nicht nur verpflichtet, die Schwangere über die Folgen des Befundes "ergebnisoffen"zu informieren. Sie müssen sie auch an eine erfahrene Beratungsstelle vermitteln. Außerdem müssen zwischen Diagnose über die mutmaßliche Schädigung des Kindes und medizinischer Indikationsfeststellung für einen Schwangerschaftabbruch mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen.

Eine Mehrheit der Abgeordneten bei SPD, Grünen und Linken hat bisher jede Gesetzesänderung abgelehnt. Doch Anfang der Woche, als sich eine Mehrheit für den parteiübergreifenden Gruppenentwurf zwischen Union, Teilen von SPD, FDP und Grünen abzeichnete, präsentierten die Gegnerinnen einer Neureglung um SPD-Familienpolitikerin Christel Humme überraschend einen eigenen Gesetzentwurf - zur Verärgerung der Parteifreundinnen, die mit ihrem Entwurf der Union gerade den Verzicht auf restriktivere Auflagen für Schwangere abverhandelt hatten. Im Alternativentwurf akzeptiert auch die Gruppe um Humme eine gesetzliche Neuregelung der Spätabtreibungen. Statt der Beratungspflicht will sie aber ein Recht auf Beratung verankern. Auch eine Bedenkzeit lehnt ihr Entwurf nicht mehr prinzipiell ab. Doch soll die Frist nicht auf drei Tage festgelegt sein sondern nur "ausreichend".

Autor:  VERA GASEROW
Datum:  23 | 4 | 2009
Kommentare:  Kommentieren
Empfehlen:  E-Mail
Leserbrief:  Leserbrief
Artikel:  Drucken