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Hessens Kultusministerin Henzler: "Bei den Noten endet die Freiheit"

Kultusministerin Henzler äußert sich im FR-Interview über Grenzen von Selbstständigkeit und den Wert der Lehrer. Bis zum Ende ihrer Legislaturperiode sollen viele Schulen über Personal, Budget, Organisation und Inhalt selbst bestimmen.

Kultusministerin Dorothea Henzler.
Kultusministerin Dorothea Henzler.
Foto: Fickert/FR

Wo sind die Grenzen der Selbstständigkeit von Schulen? Eine solche Grenze ist die Notengebung. Eine Schule muss ihren Schülern ein Zeugnis geben, das Noten enthält, mit dem sie sich bewerben können um eine Ausbildung oder ein Praktikum und mit dem sie auch die Schule wechseln können. Zusätzlich dazu kann es von mir aus noch verbale Beurteilungen geben.

Noch etwas? Die Schulen müssen die Schulinspektionen zulassen, sie müssen die Vergleichsarbeiten schreiben, Lernstandserhebungen mitmachen. Eben all das, was nötig ist, um das Erreichen von Zielen bei größtmöglicher Freiheit auf dem Weg dahin zu überprüfen.

Zur Person

Dorothea Henzler hat sich die Selbständigkeit von Schule auf die Fahnen geschrieben. Bis zum Ende der Legislaturperiode in knapp fünf Jahren sollen möglichst viele Schulen nach dem Willen der hessischen Kultusministerin über Personal, Budget, Unterrichtsorganisation und -inhalte weitgehend selbst bestimmen.

Die Freiheit aber hat auch Grenzen, wie die Freidemokratin im Interview deutlich macht. So wird es etwa schwieriger, Integrierte Gesamtschulen zu gründen.

Sie wollen aus Hauptschulen eine Neue Mittelschule machen. Dort aber soll der gemeinsame Unterricht von Haupt- und Realschülern nach Klasse 6 enden. Warum?

Grundsätzlich kann der gemeinsame Unterricht von Haupt- und Realschülern auch über die Klasse 7 hinausgehen. Ich möchte nur, dass ab Klasse 7 dem Bildungsgang entsprechend differenziert wird. Der Realschüler braucht dann die zweite Fremdsprache, der Hauptschüler Arbeitslehre. Man muss die Klasse also nur in bestimmten Fächern trennen.

Testen wir die Grenzen weiter aus. Die Römerstadtschule, eine Grundschule mit schwierigem sozialen Umfeld in Frankfurt, möchte die Klassen 1 bis 4 jahrgangsübergreifend unterrichten. Darf sie das?

Wir lassen das zu bei Schulen, die geringe Schülerzahlen haben. Sie dürfen das, damit sie dennoch die Jahrgangsbreite erreichen. Wenn der Unterricht auch ohne diese Notwendigkeit jahrgangsübergreifend sein soll, ist das zu prüfen. Ausgeschlossen ist es nicht, wir ermutigen die Schulen ja gerade dazu, eigene Wege zum Bildungserfolg zu gehen. Aber ab Klasse 2 muss es Noten geben.

Vom Schuljahr 2010 an soll es Bildungsstandards geben, Schüler werden dann nach Kompetenzen und Lernfortschritten beurteilt. Werden dann Noten nicht ohnehin überflüssig? Es wird neben den Kompetenzbeschreibungen immer auch Noten geben müssen. Schließlich bewerben sich Schulabgänger ja auch außerhalb Hessens um eine Ausbildung oder einen Studienplatz, manche auch außerhalb Deutschlands. Da braucht man immer ein Gerüst, das den Leistungsstand umreißt. Im Übrigen: Rein verbale Beurteilungen werden am Ende sowieso in Noten übersetzt werden, so wie das bei Arbeitszeugnissen schon längst der Fall ist. Dann gibt es eben vorgestanzte Sätze statt Ziffern.

Ministerpräsident Koch hat kürzlich gesagt, Selbstständigkeit bedeutet, dass Schule für den Erfolg ihrer Schüler haftet. Haben Schulen künftig den Schwarzen Peter, wenn im Bildungswesen etwas schief geht?

Wenn Schulen in die Eigenverantwortung entlassen werden und die entsprechenden Rahmenbedingungen existieren, müssen sie sich auch auf den Weg machen, ihre Schüler zum Erfolg zu führen. Der Lehrer muss seine Schüler fragen, hast Du verstanden, was wir eben gemacht haben, er muss sichergehen, dass er verstanden wird.

Welche Verantwortung haben das Ministerium und die Schulämter noch?

Sie haben die Schulaufsicht, geben die Rahmenbedingungen der Selbstständigkeit vor und müssen eingreifen, wenn Schulen sich diesem Weg verweigern: und zwar mit Beratung und Hilfe - und wenn nötig, auch mit etwas Druck.

Sie haben eine 105-prozentige Lehrerversorgung angekündigt. Jetzt wird deutlich, dass zunächst doch nur eine hundertprozentige Versorgung kommen soll und es mit den 105 Prozent noch etwas dauert. War die Ankündigung zu voreilig?

Nein. Die Koalitionsvereinbarung gilt für die Dauer einer Legislaturperiode. Dass wir nicht gleich auf 105 Prozent gehen können, sondern in mehreren Stufen, war von Anfang an klar.

War Ihre Ankündigung missverständlich oder wurde sie nur absichtlich missverstanden?

Ich habe immer gesagt, das Ziel ist, auf 105 Prozent Versorgung zu kommen. Einen genauen Zeitpunkt habe ich nie genannt.

Man kann so viele Stellen schaffen wie man will, man muss sie auch besetzen. Was wollen Sie gegen den Lehrermangel tun?

Schon im kommenden Schuljahr können die Schulen zehn Prozent der zugewiesenen Stellen kapitalisieren und mit diesem Geld anderes Personal einstellen. Das ist der erste große Schritt in die Eigenverantwortung. Wenn Schulen also die Köpfe nicht finden - und es wird in vielen Fächern in den nächsten fünf Jahren ein Problem sein, die passenden Köpfe zu finden - dann kann sie mit dem Geld Überstunden finanzieren oder Referendare und Lehramtsstudenten für Unterricht bezahlen.

Das wird nicht genügen. Wir werden zudem ein neues Seiteneinsteigerprogramm für Mangelfächer auflegen. Diese Seiteneinsteiger werden wir intensiv pädagogisch schulen, und zwar nicht nur beschäftigungsbegleitend, sondern auch schon vor ihrem ersten Einsatz in der Schule.

Die GEW, und nicht nur die, fürchtet die schleichende Entwertung des Lehrerberufs, wenn immer mehr Menschen auch ohne Staatsexamen und in vielen Fällen auch für weniger Geld unterrichten dürfen. Trifft die Kritik? Unterricht macht auch künftig ein ausgebildeter, examinierter Lehrer. Oder ein qualifizierter Seiteneinsteiger. Dabei bleibt es. Wie eine Schule das organisiert, ist ihre Sache. Sie kann etwa Studenten einsetzen, um die Stillarbeit von ein oder zwei Klassen in der Aula zu überwachen. Oder sie verzichtet auf die Einstellung eines Lehrers und finanziert davon zwei Sozialpädagogen, weil ihr das wichtiger scheint. Dann soll sie das tun können. Entscheidend ist das Ergebnis. Wir arbeiten künftig mit Zielvereinbarungen, die Schule soll ihre Schüler zu einem guten Abschluss bringen.

Müssen denn Realschulen um ihren Bestand fürchten, wenn die Neue Mittelschule kommt?

Wir werden keine funktionierende Schule umwandeln, weder eine Haupt- noch eine Realschule. Selbstständigkeit bedeutet auch, dass die Veränderungen an den Schulen freiwillig sind. Wir öffnen nur die Türen dazu.

Für Schulen, die zu Integrierten Gesamtschulen werden wollen, wollen Sie die Latte höher hängen. Bisher konnten diese Schulen zweizügig sein, jetzt sollen drei Parallelklassen nötig sein. Kritiker werfen Ihnen vor, das sei das Gegenteil von Liberalität. Warum die Änderung?

Integrierte Gesamtschulen bilden im Gegensatz zu Haupt- und Realschulen drei Bildungsgänge ab, nämlich auch den gymnasialen, und das muss in der Zügigkeit sichtbar sein. Davon nicht betroffen ist die innere Differenzierung im Unterricht, hier kann weiter auf A/B/C- oder E/G-Kursniveau differenziert werden.

Wären zweizügige Gesamtschulen nicht eine Chance, angesichts des Bevölkerungsschwunds auf dem Land ein wohnortnahes Schulangebot zu erhalten?

Es ist mir nicht gelungen, in Hessen eine zweizügige IGS zu finden, nur verbundene Haupt- und Realschulen. Außerdem geht es bei dem Gesetz nur um Neugründungen. Die beiden Integrierten Gesamtschulen, die gerade erst von mir genehmigt wurden, haben keine Probleme mit ausreichenden Schülerzahlen.

Interview: Peter Hanack

Datum:  19 | 5 | 2009
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