Der 1961 abgeschlossene und 1962 in Kraft getretene Vertrag schützt Diplomaten unter anderem davor, belangt oder verfolgt zu werden, während sie sich auf diplomatischer Mission befinden. Mittlerweile gehören 174 Staaten - und damit fast die gesamte Staatengemeinschaft - dem Abkommen an.
Unter anderem heißt es im 53 Artikel umfassenden WÜD, dass Diplomaten trotz ihrer Vorrechte und Immunität die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu beachten haben: «Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.»
Artikel 3 betont, dass Diplomaten «sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten und darüber an die Regierung des Entsendestaats zu berichten» haben. Gleichzeitig sieht das Übereinkommen vor, dass «freundschaftliche Beziehungen zwischen Entsendestaat und Empfangsstaat zu fördern und ihre wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen auszubauen» sind. (dpa)