Berlin. Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass bei der beabsichtigten Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet auch der Zugang zu legalen Seiten verhindert wird.
Die "Berliner Zeitung" berichtete vorab, in einem Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum entsprechenden Gesetz werde festgehalten, dass die Diensteanbieter keine Schuld treffe, wenn auch Seiten gesperrt würden, die keine Kinderpornografie enthalten. Die Haftung für solche Fälle übernehme das Bundeskriminalamt (BKA). Die Kosten aus möglichen Schadenersatzansprüchen seien noch nicht abzuschätzen.
Die FDP meldete grundsätzliche Bedenken gegen den Entwurf an. "Ein solches Gesetz öffnet einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Sie halte die vorgesehenen Regeln für nicht verhältnismäßig, zumal legale Angebote betroffen sein könnten. Zudem könne auch eine Sperre nicht alle kinderpornografischen Angebote im Internet verhindern, erst recht aber nicht den vorangegangenen Missbrauch von Kindern.
Wie das Bundesfamilienministerium bestätigte, wollen sich fünf der größten deutschen Provider am 17. April um 9.30 Uhr mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) treffen. Bei dem Termin sollen Verträge unterzeichnet werden, in denen sich die Unternehmen verpflichten, Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auf ausländischen Servern zu blockieren, so dass diese nicht mehr abgerufen werden können. (ddp)