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Landeskriminalamt: Lehre aus Wattestäbchen-Desaster

Das LKA in Wiesbaden will nach der Panne mit verunreinigten Wattestäbchen seine DNA-Tests verbessern. Das wird deutlich teurer. Von Jutta Rippegather

Das Landeskriminalamt Wiesbaden (LKA) zieht Konsequenzen aus dem Fall der mit DNA verunreingten Wattestäbchen und benutzt künftig nur noch teure Spezialstäbchen.
Das Landeskriminalamt Wiesbaden (LKA) zieht Konsequenzen aus dem Fall der mit DNA verunreingten Wattestäbchen und benutzt künftig nur noch teure Spezialstäbchen.
Foto: Christoph Boekheler

DNA-Tests sind eine hervorragende Möglichkeit, Spuren zu ermitteln. Dabei bleiben die Fachleute im hessischen Landeskriminalamt (LKA) - trotz der Panne mit dem "Phantom" von Heilbronn. Doch sie werden aus dem Desaster Lehren ziehen: Die Tests sind inzwischen so empfindlich, dass künftig nur noch DNA-freie Wattestäbchen zum Einsatz kommen sollten, sagt Harald Schneider, Chef der DNA-Abteilung. Und das wird teuer. Einen Euro statt der bislang 15 Cent kostet das pro Stück.

Bei intelligenter Spurensuche geht Qualität vor Quantität, meint Schneider. Nicht eine massenhafte, ungezielte Sicherung von DNA-Spuren sei für den Aufklärungserfolg entscheidend. Die Auswahl mutmaßlich tatrelevanter Spuren müssten vielmehr gezielt erfolgen, was sich auch in der Ausbildung der damit beschäftigten Tatortbeamten niederschlage. Rund 60.000 DNA-Proben werden in Hessen pro Jahr bearbeitet; die Hälfte davon im neuen Gebäude des kriminaltechnischen Instituts des LKA in Wiesbaden, die anderen 30 000 teilen sich die Institute für Rechtsmedizin in Gießen und Frankfurt.

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Genetische Spuren Das erste DNA-Muster lieferte Hessen im Juli 1998 an die Datei des Bundeskriminalamt. Inzwischen stammt jeder zehnte Datensatz aus Hessen.

Das kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamts in Wiesbaden erhielt im vergangenen Jahr ein neues Gebäude für rund 20 Millionen Euro. Mehr Personal und eine vollautomatische DNA-Straße ermöglichen, dass die Analyseergebnisse zeitnah in die Datei eingegeben werden können.

Die Proben werden bei allen möglichen Delikten genommen - angefangen von Einbrüchen oder Autodiebstählen bis hin zu Vergewaltigungen und Kapitalverbrechen. Überall hinterlässt ein Täter DNA-Spuren. Manchmal ist es nur eine winzige Hautschuppe - wie bei einer der Taten des Brummi-Mörders, der zwischen 2003 und 2006 drei Frauen sexuell missbraucht hatte, bevor er sie umbrachte. Manchmal haben es die Ermittler auch einfacher - da können sie Sperma sicherstellen, Speichel an einer Tasse oder Zigarette.

In Hessen war die falsche Phantom-Fährte, die von einer Arbeiterin des bayrischen Wattestäbchen-Herstellers stammte, zwei Mal aufgetaucht: Bei einem Einbruch in Dietzenbach im Jahr 2003. Und als im Januar 2008 in Heppenheim drei georgische Autohändler ums Leben kamen - ein Fall, der in die Zuständigkeit des LKA Rheinland-Pfalz fiel. Dass Hessen nicht weiter betroffen war, ist nur ein günstiger Umstand, sagt Schneider. "Wir haben eine andere Firma, die uns belieferte."

Altbestand an Stäbchen ist fast aufgebraucht

Nach LKA-Recherchen in allen hessischen Präsidien existiert nur noch ein Altbestand von 55 Stäbchen, der seit Jahren nicht mehr verwendet wurde. Die DNA-Tests werden immer empfindlicher - und damit störanfälliger.

Noch Mitte der 90er Jahre hatten die Ermittler mit ordinären Q-Tips Spuren an Tatorten sicherstellen können, sagt Schneider. Später mussten sie sterile Wattestäbchen benutzen, wie sie auch in Arztpraxen Verwendung finden. Dass die auch irgendwann nicht mehr den Ansprüchen genügten, sei nur eine Frage der Zeit gewesen.

Eines ist Abteilungsleiter Stefan Müller wichtig: Der genetische Fingerabdruck sei nur eine von vielen Erkenntnissen, die in die kriminalistische Gesamtbewertung einfließen. Und: "Mit DNA wird nur der Spurenverursacher ermittelt, eine Verurteilung ist nur aufgrund der Gesamtschau aller Erkenntnisse möglich."

In den vergangenen Jahren seien mit Hilfe der modernen Technik viele Straftaten, auch "Altfälle", aufgeklärt und Tatverdächtige überführt worden. Die DNA trage im Übrigen auch zur Entlastung zuvor Verdächtigter bei.

Autor:  JUTTA RIPPEGATHER
Datum:  2 | 4 | 2009
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