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Millionenstrafe gegen FDP: Kein Rabatt für Spendensünder

Insgesamt 4,3 Millionen Euro muss die FDP wegen der Spendenaffäre um ihren früheren Spitzenpolitiker Möllemann zahlen. Dies ist die dritthöchste Strafe, die bisher gegen eine Partei verhängt wurde. Von Karl Doemens

Jürgen Möllemann hat als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die Partei-Kassen geschleust (Archivbild, 2002).
Jürgen Möllemann hat als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die Partei-Kassen geschleust (Archivbild, 2002).
Foto: dpa

Berlin. Außer erneuten Schlagzeilen nichts gewesen: Die FDP ist vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, ihre Millionen-Strafe wegen der Spendenaffäre des früheren liberalen Spitzenpolitikers Jürgen W. Möllemann zu reduzieren. Das Gericht wies die Klage zurück. Die FDP kündigten aber umgehend Rechtsmittel an.

Mit dem Gang vor den Kadi hatten die Liberalen auf den Sanktionsbescheid der Parlamentsverwaltung vom Juli diesen Jahres reagiert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte nach mehr als fünfjähriger Überprüfung der vom früheren NRW-FDP-Chef Möllemann ausgelösten Spendenaffäre von den Liberalen eine Strafzahlung von insgesamt 4,3 Millionen Euro gefordert. Dies ist die dritthöchste Strafe, die bisher gegen eine Partei verhängt wurde. Rund 874.000 Euro hatte die FDP schon früher bei der Verwaltung hinterlegt. Daher stehen nun noch knapp 3,5 Millionen Euro aus.

Möllemann-Affäre

Ein Flugblatt mit anti-israelischem Inhalt stand am Anfang der Spendenaffäre um den ehemaligen FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann. Kurz vor der Bundestagswahl 2002 hatte der damalige nordrhein-westfälische FDP-Landeschef das Faltblatt in Millionenauflage an die Haushalte verteilen lassen, um sein Wahlziel 18 Prozent zu erreichen.

Die Politik Israels sowie den Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden und Fernseh-Moderator Michel Friedman griff Möllemann in dem Flyer an. Der heftige innerparteiliche Streit um das Flugblatt führte am 17. März 2003 zum Parteiaustritt des einstigen Vizekanzlers.

Die Finanzierung des Flyers brachte die Spendenaffäre ans Licht. Zwischen 1996 und 2002 schleuste der Chef der NRW-FDP über seinen damaligen Schatzmeister und späteren Landesgeschäftsführer Hans-Joachim Kuhl fast zwei Millionen Euro in die FDP-Kassen. Dazu wurden die Spenden gestückelt und unter falschen Namen auf Konten des Landesverbandes eingezahlt.

Ungeklärt ist bis heute, woher Möllemann das Geld hatte. Er kam nie vor Gericht. Der passionierte Fallschirmspringer stürzte am 5. Juni 2003 bei einem Sprung in den Tod. Ob es Selbstmord war, blieb ungeklärt. (dpa)

Jürgen Möllemann hat als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die Partei-Kassen geschleust. (Archivfoto vom 4.6.2002)
Jürgen Möllemann hat als FDP-Chef in Nordrhein-Westfalen zwischen 1996 und 2002 illegal gestückelte und verschleierte Geldbeträge in die Partei-Kassen geschleust. (Archivfoto vom 4.6.2002)
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Acht Seiten umfasst der ursprüngliche Strafbescheid der Bundestagsverwaltung. Dazu kommen 22 Seiten Begründung: Nach Erkenntnissen des Parlamentspräsidiums hat Möllemann zwischen 1996 und 2002 einen Millionenbetrag aus dunklen Quellen gestückelt und unter erfundenen Spendernamen auf Konten des nordrhein-westfälischen FDP-Landesverbandes einzahlen und verbuchen lassen. Nach dem Parteiengesetz hätte die FDP die Spenden nicht annehmen dürfen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist. Dafür sieht das Parteiengesetz eine Strafe in dreifacher Höhe vor. Zudem wurden 1998 und 2000 diverse Wahlkampfmaßnahmen wie Plakat- und Anzeigenaktionen von Dritten bezahlt, ohne dass die FDP die zugeflossenen Mittel veröffentlich hätte. Dies wird mit dem Zweifachen der Beträge geahndet.

Im Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgeicht warf FDP-Anwalt Christopher Lenz der Bundestagsverwaltung Willkür vor. Bei der FDP dürften keine strengeren Maßstäbe angelegt werden als bei anderen Parteien, forderte der Rechtsvertreter. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der nordrhein-westfälische FDP-Generalsekretär Christian Lindner geäußert: "Gerade im Vergleich zu den Spendenaffären von CDU und SPD haben wir ungleich mehr eigene Aufklärung betrieben." Das Bemühen der Partei nach dem mysteriösen Tod Möllemanns im Juni 2003 sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Zudem ordnet die FDP einzelne Beträge anders zu. Sie wollte daher für den Gesetzesverstoß insgesamt 1,7 Millionen Euro weniger Strafe zahlen.

Nach einer juristisch äußerst komplexen Verhandlung folgte das Gericht der Argumentation der FDP jedoch nicht. Somit bleibt es bei der ausstehenden Sanktionsforderung von 3,5 Millionen Euro durch den Bundestag. Trotz eines monatlichen Sonderopfers von 1,50 Euro seiner Mitglieder dürfte der nordrhein-westfälische Landesverband nicht genügend eigene Mittel haben, um die Strafe zu begleichen. Er wird also die Bundespartei in Anspruch nehmen müssen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Im Umfeld von Bundestagspräsident Lammert zeigte man sich gestern zufrieden.

Autor:  Karl Doemens
Datum:  8 | 12 | 2009
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