Heute lebt Ron in der Mattisburg, einem Kinderheim in der Nähe von Anklam. Hinter den dicken Mauern eines gutshofähnlichen Anwesens ist Ron, der Einserschüler mit einem IQ von 138, unter anderem zusammen mit autistischen und geistig behinderten Kindern untergebracht.
Das bestätigt Heiko Will, Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern. Bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde firmiert die Einrichtung als heilpädagogisches Heim, entsprechend hoch sind die Pflegesätze.
Zwischen 4230 bis 6240 Euro zahlt der Staat dem privaten Trägerverein pro Kind. Als er noch bei seiner Mutter war, lebte Ron von einem Sozialhilfesatz von 211 Euro. Wenn man zynisch wäre, könnte man sagen, es gibt Leute, die jetzt an ihm verdienen.
Die Mattisburg. Schon der Name weckt Assoziationen, die mit der Realität nichts gemein haben. Die Mattisburg, das ist das verwunschene Schloss aus einem Märchen von Astrid Lindgren. Es heißt "Ronja Räubertochter".
Heidi S. sagt, Ron sei in einem besorgniserregenden Zustand, seine Neurodermitis habe sich verschlimmert. Sie würde ihn gerne fragen, wo sein neuer Winterparka geblieben sei und wie er die Zeit im Heim totschlägt. Doch sie verkneift sich diese Fragen. Bei ihren Treffen sitzt immer ein Aufseher daneben. Nur alle vier Wochen darf sie ihren Sohn für drei Stunden sehen.
Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sind Beschwerden über die Einrichtung bekannt. Vor einigen Monaten geisterte die Mattisburg als "Horror-Heim" durch die Boulevardpresse, inzwischen haben sich betroffene Eltern zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.
Den Stein hatte ein ehemaliger Erzieher ins Rollen gebracht, der nach seiner Kündigung in einem TV-Bericht von skandalösen Zuständen berichtete: Christian Richter, 32.
Zu der Zeit, in der er, Richter, noch dort gearbeitet habe, habe Ron weder die lange versprochene Kunsttherapie noch eine psychologische Einzelbetreuung bekommen, sagt Richter der FR. Ein Teil des Pflegegeldes sei in die Renovierung der Häuser geflossen, die der Frau des ehemaligen Geschäftsführers des Vereins, Kurt Z., gehören.
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Stralsund gegen Z., es geht um die Veruntreuung von Pflegesätzen, um Missbrauch und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Der Direktor des Landesamts für Gesundheit und Soziales, Heiko Will, bestätigte auf Anfrage der FR, der gesamte Vorstand sei inzwischen ausgewechselt worden - bis auf Thomas K., der als rechte Hand des Geschäftsführers gilt. Er leite das Heim noch kommissarisch.
Man kann K.s Stimme auf einer Tonaufnahme vom 29. Juni 2008 hören, die Heidi S. Tochter Tashina mit dem MP3-Player gemacht hat und die der FR vorliegt. Man hört zuerst einen aufgelösten Ron, der schluchzt: "Ich möchte gar nichts mehr, gar nichts mehr, gar nichts mehr. Ich möchte einfach nicht mehr da sein."
Und dann die Stimme von K., der entgegnet: "Nach dem Tod ist es noch viel doofer, wenn man das nicht ordentlich abgeschlossen hat, wenn man nicht ordentlich aus dem Leben rausgehen kann, dann ist das ganz doof nach dem Tod."
Man versteht nun, warum Heidi S. vor Sorge um Ron kaum noch schlafen kann. Mit ihren Töchtern hatte sie Ron an jenem Junitag im Heim besucht, sie hatte Kaffee und Kuchen mitgebracht, um ihren Geburtstag nachzufeiern.
Heidi S. sagt, es habe Streit mit K. gegeben, weil die Familie auf einer Wiese feiern wollte. Es sei immer dasselbe Theater. Bis heute gibt es keinen geregelten Umgang, um jeden Besuchstermin müsse sie kämpfen. Irgendwann an diesem Nachmittag sei Ron ausgerastet.
Heidi S. sagt: "Ron hat vor unseren Augen versucht, sich ein Messer in den Bauch zu rammen."
Weiß Frau S. vom Jugendamt, sie ist der neue Vormund des Jungen, von dem Suizidversuch? Ihre Dienstherrin Dr. Manuela Schmidt, die Stadträtin von Berlin-Hellersdorf, gibt dazu wie überhaupt zu dem Fall keine Stellungnahme ab. In einem Interview mit der Berliner Zeitung äußerte sie sich immerhin zu der Frage, weswegen Ron frühmorgens aus dem Bett geholt worden sei: "Für ein Kind ist es um sechs Uhr genauso drastisch wie um acht, es gibt keine sanfte Methode."
Mehr als zwei Jahre nach dem Tag, an dem Ron aus seiner Familie gerissen wurde, trägt noch immer das Jugendamt das Sorgerecht für Ron. Diese ungewöhnliche Konstellation versetzt die Behörde sogar in die bequeme Position, eine Berichterstattung über den Fall Ron verbieten zu können.
So hat das Jugendamt inzwischen einen Anwalt für Medienrecht engagiert, dem es gelang, die Ausstrahlung des NDR-Films in der ursprünglichen Version untersagen zu lassen. Die Begründung sei glasklar gewesen, heißt es in der Rechtsabteilung des NDR: Da Heidi S. nicht mehr sorgeberechtigt sei, dürfe sie sich zu dem Fall nicht öffentlich äußern - nur noch anonym.
Im NDR-Magazin Panorama wurde der Fall unlängst noch einmal als Beispiel für die Willkür der Jugendämter geschildert, diesmal anonym, auch, ohne den Vornamen des Jungen zu nennen.
Nun könnte man einwenden, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wiege schwerer als die in den Händen einer Behörde liegenden Persönlichkeitsrechte eines Kindes, das gegen seinen Willen aus seiner Familie gerissen wurde. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hätte es der NDR auf einen Prozess ankommen lassen können.
Doch einen Gerichtsbeschluss über ein Ausstrahlungsverbot gibt es gar nicht. Auf Anfrage der FR heißt es in der Rechtsabteilung des NDR, man habe eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Und das in dem Wissen, dass der Vorstoß des Jugendamtes "offenbar Teil der Strategie sei, eine generelle Berichterstattung über den Fall zu verhindern", wie die zuständig Justiziarin einräumt.
Wie es scheint, geht die Rechnung des Jugendamtes auf. ZDF-Reporter, die über den Fall einen Beitrag geplant hatten, ließen ihre Pläne wieder fallen.
Elisabeth Sodies vom Bonner Verein Curare betrachtet derartige Verfahren seit längerem. Curare ist ein gemeinnütziger Verein, der sich die Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung zur Aufgabe gemacht hat. In den Regalen der ehemaligen Finanzmaklerin stapeln sich die Akten von 40 strittigen Fällen von Kindeswegnahme.
In zehn Fällen ist es Sodies bisher gelungen, den Eltern ihre Kinder zurückzubringen. Wichtigste Voraussetzung sei, dass die Eltern kooperativ seien und sich einen qualifizierten Anwalt leisten könnten, sagt Sodies. Doch genau daran hapere es in der Praxis. "Wenn Eltern fertiggemacht werden, arbeiten sie nicht mehr mit." Und ohne Prozesskostenhilfe könnten sich viele Betroffene gar keinen Rechtsbeistand leisten.
So ist es auch im Fall Heidi S. Vom ersten Anwalt hat sie sich getrennt. Sein Honorar sprengte den Satz der Prozesskostenhilfe. Er sei nicht der Messias, sagt er der FR.
Auch Thomas Zebisch, der Heidi S. seit August 2007 vertritt, macht keinen Hehl daraus, dass ihn dieser Fall auf eine harte Probe stellt. Er ist ein schwerer Mann mit tönender Bassstimme, bis vor kurzem hat er in der Punkband seines Sohnes gesungen. Zu taktieren, ist nicht sein Stil. Vielleicht erklärt das, warum er vor Gericht gegen Wände rennt.
Der Fall Ron füllt in seiner Kanzlei inzwischen zehn Leitz-Ordner. Zebisch, selbst Vater dreier Kinder, atmet einmal tief durch, als er sagt, er habe jetzt beinahe alle Rechtswege ausgeschöpft.
Vergeblich hat er versucht, das Urteil des Familiengerichts anzufechten und beim Kammergericht ein psychologisches Obergutachten zu beantragen. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde gar nicht erst zugelassen, "weil dafür nach Ansicht des Kammergerichts keine Gründe vorliegen": In dessen Begründung für die Ablehnung der Beschwerde von Heidi S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts heißt es: "Es besteht kein Anlass für die Einholung eines Gegengutachtens."
Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen, angeblich war Zebisch ein Formfehler unterlaufen, was der Anwalt bestreitet.
Bleibt nur noch der Gang zum Gerichtshof für Europäische Menschenrechte in Straßburg. Doch bevor sich der Anwalt an diese letzte Instanz wendet, will er den Ausgang eines noch schwebenden Verfahrens abwarten.
Die Hoffnungen von Heidi S. beruhen jetzt auf dem Oberlandesgericht Rostock. Es wird demnächst darüber urteilen, ob das Familiengericht Anklam ihren Antrag auf die sofortige Rückführung ihres Sohnes oder wenigstens eine verbindliche Regelung des Umgangs zu Recht abgewiesen hat.
Heidi S. findet den Beschluss wie auf Anhieb im Halbdunkel von Rons Zimmer. Die Pflanzen, die er einst hochgepäppelt hat, scheinen die einzigen zu sein, die sie regelmäßig gießt. Dem Grünzeug in der Küche kann man dabei zusehen, wie es verkümmert. Überhaupt wirkt die Wohnung leer.
Heidi S. lebt hier ganz alleine. Winonah studiert für zwei Semester in Japan, Tashina ist aus Angst vor dem Jugendamt in die USA geflüchtet. Dieselbe Gutachterin, die Ron als ein schwer gestörtes Kind bezeichnet hatte, kam nach Gesprächen mit Tashina zu dem Schluss, sie sei zwar psychisch nicht auffällig, könnte aber in Zukunft ernsthaft erkranken.
Heidi S. versetzte dieses Gutachten in Alarmbereitschaft. Sie hat einen Kredit aufgenommen, um der Tochter ein Highschool-Jahr in den USA zu finanzieren. Ihr Anwalt hat ihr dazu geraten.
Erst im Juni 2008 hat das Kammergericht auf seine Anfrage bestätigt, dass es eine auf "Heimunterbringung der 17,5 Jahre alten Tochter Tashina S." gerichtete Parallelakte gebe. Vier Monate später schrieb das Familiengericht zwar, von einer Heimunterbringung sei jetzt nicht mehr die Rede, Tashina sollte sich aber psychiatrisch behandeln lassen.
Ihre Mutter ist jetzt aber so weit, dass sie kein Risiko mehr eingeht. Heidi S. sagt, sie werde auch keine Ruhe geben. Ron sei in ihrem Bauch gewesen, sie sei gut zu ihm gewesen. Sie will ihren Jungen zurück. Sogar einer Therapie würde sie sich unterziehen, wenn man es von ihr verlangte.
Die Psychotherapeutin, die ihr nach der Trennung von Ron "eine Anpassungsstörung in Form einer reaktiven Depression" attestiert hatte, hat es für nicht nötig erachtet, sie zu behandeln. In ihrem Gutachten steht, Heidi S. sei psychisch vollkommen gesund.