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Sanktionspraxis bei Hartz IV: Überlastet, überfordert, überzogen

Diese Achillesferse haben jetzt mehrere Landessozialgerichte zu heilen versucht. Wenn die Regelleistung ganz wegfalle, entschied etwa das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Ende 2008, müsse die Arbeitsverwaltung Sachleistungen oder geldwerte Leistungen bewilligen, um das physische Existenzminimum zu sichern.

Und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen forderte, über Sanktionen und Lebensmittelgutscheine zumindest gleichzeitig zu entscheiden, um den Betroffenen während der drei Monate das Überleben zu garantieren. Wenn ein Baby in der Bedarfsgemeinschaft lebe, seien die Jobcenter sogar zu Ersatzleistungen verpflichtet.

In ihren Wahlprogrammen verlangten Grüne und Linke, die Sanktionen bei Hartz IV vorübergehend auszusetzen. Dafür hat auch das "Bündnis für ein Sanktionsmoratorium" bereits 13:000 Unterschriften gesammelt, unter anderem von Heiner Geißler (CDU), Günter Wallraff, Claudia Roth (Grüne), Günter Grass und Ottmar Schreiner (SPD). Das Bündnis moniert Missstände wie die Gefährdung des Existenzminimums, die "Sippenhaft" von Familienmitgliedern und die massenhaft fehlerhaften Sanktionsbescheide.

Ein Moratorium ergibt jedoch keinen Sinn, weil das Hartz-IV-System ohne disziplinierende Maßnahmen nicht funktionieren kann. Dringend nötig sind deshalb zwei andere Schritte: eine bessere juristische Schulung der Mitarbeiter sowie eine bessere Information über und großzügigere Gewährung von Lebensmittelgutscheinen, die das Existenzminimum sichern.

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Autor:  Joachim Wagner
Datum:  15 | 12 | 2009
Seiten:  1 2 3
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