Sein Paradies, das ist ein Garten. Ein halber Quadratmeter Urwald, den er mit einer Hingabe pflegt, die ungewöhnlich ist für einen elfjährigen Jungen. Dieser Garten wächst in einer Plastikwanne neben seinem Bett. In die Mitte hat er zwei Tupperdosen gestellt, randvoll gefüllt mit Wasser. Drumherum hat er kleine Kakteen, Palmen und Affenbrotbäume gepflanzt. Unter ihren Blättern hat er seine Pokémon-Figuren versteckt. Sie liegen da nicht zufällig, jedes Fabelwesen hat seinen Platz. Ron mag es, wenn die Dinge ihre Ordnung haben. Er hat sich seine eigene Welt geschaffen, als sein Leben aus den Fugen geraten ist. Der Garten ist ein Souvenir an die Zeit im Kinderheim.
Das "Paradies", wie er dieses Biotop nennt, war sein Rezept gegen Heimweh. Diesen Schmerz, der ihn immer dann überfiel, wenn er den Hörer aufgelegt hatte, nachdem er mit seiner Mutter telefoniert hatte - und die Zeit bis zum nächsten Besuchstermin so langsam wie Sand in einer Eieruhr verrann. Einmal im Monat durfte ihn seine Familie besuchen. Und bei einer dieser Begegnungen hat ihm seine Mutter die Ableger für sein Paradies aus seinem Kinderzimmer mitgebracht. Jetzt lugen die Bäume schon über den Rand der Plastikwanne. Über drei Jahre lang war Ron von seiner Familie getrennt. Er sagt: "Ich hätte nicht geglaubt, dass ich jemals wieder zurück darf."
Seit Ende Januar ist er wieder zu Hause. Ein Wunder ist geschehen. So jedenfalls empfindet es Ron. So empfinden es auch seine Mutter und die beiden älteren Schwestern, Winonah, 25, und Tashina, 19. Nach über drei Jahren hat Heidi S. das Sorgerecht für ihren Jüngsten zurückbekommen. So hat es das Oberlandesgericht Rostock (OLG) am 27. Januar diesen Jahres entschieden. Das Jugendamt Marzahn-Hellersdorf, musste die Vormundschaft wieder an sie abtreten. Ein Grund zum Feiern - eigentlich. Doch danach ist der Familie nicht zumute. Ausgerechnet dieser Gerichtsbeschluss hat ans Licht gebracht, was sie schon die ganze Zeit geahnt hatten.
Ron ist das Opfer übereifriger Behörden geworden. Das kann man aus einem neuen Gutachten herauslesen, auf das das OLG seinen Beschluss stützt. Der Junge geriet zwischen die Fronten eines Sorgerechtsstreites, der kafkaeske Züge annahm. Denn den Mann, der das ganze Verfahren ursprünglich in Gang gebracht hatte, hat Ron bis heute nicht kennen gelernt. Es ist sein eigener Vater: Antonio Ch., 38. Heidi S. hatte sich schon vor Rons Geburt von dem Mann aus Peru getrennt. Seither herrscht Krieg zwischen den beiden. Heidi S. fühlte sich von ihrem Ex-Ehemann verfolgt. Der muss nach der Scheidung mit seiner Abschiebung rechnen. Was vielleicht erklärt, warum er so vehement auf dem Umgang mit seinem Kind besteht. Er wirft Rons Mutter vor, sie enthalte ihm den gemeinsamen Sohn vor. Der Streit um einen geregelten Umgang eskaliert.
Antonio Ch. hat eine engagierte Rechtsanwältin, die spanisch spricht und sich den Ruf einer Expertin für Asyl- und Aufenthaltsrecht erworben hat. Sie wird nicht müde, in seitenlangen Schreiben an das Jugendamt Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von Heidi S. zu säen. Im Jugendamt Marzahn-Hellersdorf stößt sie damit auf offene Ohren. Man kennt und schätzt ihren Mandanten dort. Von 1997 bis 2000 hat er nach eigenen Worten als "Butler" für die Behörde mit Kindern gebastelt, Nachhilfe gegeben und Feste gestaltet. Bis zu zwanzig Stunden die Woche.
Vor mehr als einem Jahr hat die Frankfurter Rundschau über den Fall berichtet. Die Reportage hieß "Der verlorene Sohn". Sie erzählt davon, dass Ron am 24. Oktober 2006 morgens um 5.35 Uhr in seinem Kinderzimmer in Berlin-Hellersdorf ohne Vorwarnung aus dem Schlaf gerissen und vom Jugendamt "in Obhut genommen" wird, wie es in der Amtssprache heißt. So fängt es an. Ein Ende ist nicht absehbar. Mit einer psychischen Erkrankung der Mutter begründen die Verantwortlichen diese Maßnahme, mit einer Angststörung des Sohnes und damit, dass der damals Siebenjährige vor ihr beschützt werden müsse. Wasserdichte Beweise dafür, dass das Wohl des Kindes tatsächlich akut gefährdet war, gibt es zu dem Zeitpunkt jedoch nicht. "Die Herausnahme war überstürzt, da zuvor nicht alle anderen Optionen ausgelotet wurden", zu diesem Schluss kommt der Kinder- und Jugendpsychiater Professor Frank Häßler, der das neue Gutachten im Fall von Familie S. zusammen mit einer Kollegin erstellt hat. Nach Hausbesuchen und stundenlangen Gesprächen mit allen Beteiligten, auch mit Rons Vater.
Häßler gilt als erfahrener Sachverständiger in Sorgerechtsprozessen. Der 52-Jährige, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Uni Rostock, hat im Laufe seines Berufslebens über 850 forensische Gutachten angefertigt. 2009 wurde er vom Oberlandesgericht (OLG) Rostock auch mit der Untersuchung von Familie S. beauftragt. Ron lebte inzwischen in der Mattisburg, einem Kinderheim in Mecklenburg-Vorpommern. Zuständig für die nächste Etappe im Sorgerechtsstreit war das Amtsgericht Anklam. Dort hatte seine Mutter die Wiedergabe des Sorgerechts gefordert. Sie sagt, Rons Zustand hätte sich in den ersten Monaten verschlechtert. Er erbricht das Essen, er muss sich ständig kratzen wegen seiner Neurodermitis. Er findet keinen Draht zu den anderen Kindern im Heim. Viele sind autistisch oder geistig behindert. Seine Schwester Tashina sagt, sein Waschzwang hätte sich verschlimmert. Sie werde nie vergessen, wie er einmal beim Händewaschen auch seinen Pullover einseifte und weinend stammelte: "Warum hilft mir denn keiner?"