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Stammzell-Patent: EU-Richter sollen entscheiden

Dürfen embryonale Stammzellen in Deutschland patentiert werden? Karlsruhe gibt keine Antwort - in dem Rechtsstreit ist nun der Europäische Gerichtshof am Zug. Von Ursula Knapp

Ergebnis umstrittener Forschung: Stammzellbank in Großbritannien.
Ergebnis umstrittener Forschung: Stammzellbank in Großbritannien.
Foto: rtr

Karlsruhe. Die umstrittene Patentierung medizinischer Stammzellenverfahren wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass das europäische Gericht zunächst die Biopatentrichtlinie auslegen müsse, bevor Karlsruhe endgültig den Streit zwischen Greenpeace und dem Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle entscheidet. Damit wird das Urteil über die Patentierung eines Stammzellenverfahrens zur Behandlung von Hirnkrankheiten frühestens in einem Jahr fallen.

Greenpeace greift die Patentierung aus ethischen Gründen an, weil letztlich Embryonen zu kommerziellen Zwecken eingesetzt würden. Das verbiete sowohl die europäische Biopatentrichtlinie als auch das deutsche Patentgesetz. Der Forscher beruft sich dagegen auf das deutsche Stammzellengesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen Forschung an Stammzellen erlaube. Was legal sei, dürfe aber nicht über das Patentrecht verboten werden, so Brüstles Prozessvertreter.

Seit zehn Jahren wird um das Patent für sein Verfahren gestritten, mit dem er Hirnkrankheiten - wie Parkinson oder Alzheimer - bekämpfen will. Dazu werden aus nach Deutschland importierten Stammzellen Vorläuferzellen des Gehirns entwickelt, die dann in das Nervensystem transplantiert werden sollen. Ursprünglich hatte Brüstle das Patent vor zehn Jahren erhalten. Auf die Klage von Greenpeace wurde es dann aber Ende 2006 vom Bundespatentamt widerrufen. Hiergegen klagt Stammzellenforscher Brüstle nun vor dem BGH in Karlsruhe.

Greenpeace verweist darauf, dass für das Verfahren auf menschliche Embryonen zurückgegriffen werde, die mit der Entnahme von Stammzellen zerstört würden. Zwar ist es in Deutschland verboten, aus den bei künstlichen Befruchtungen entstehenden überzähligen Embryonen Stammzellen zu gewinnen. Der Import der Stammzellen aus anderen Ländern ist hingegen legal. Das Stammzellengesetz erlaubt unter engen Voraussetzungen auch die Forschung zu medizinischen Zwecken, während Forschung an menschlichen Embryonen absolut verboten ist.

Kommerz mit Embryonen?

Nach der europäischen Biopatentrichtlinie ist wiederum ein Patent auf Verfahren ausgeschlossen, das "menschliche Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken" verwendet. Diese Richtlinie wurde ins deutsche Patentgesetz übernommen. Greenpeace sieht in Brüstles Patent jedoch eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen, weil das Ausgangsmaterial daraus stamme.

Für Brüstles Anwälte ist das eine unzulässige "Vorverlagerung". Aus Stammzellen könne kein menschlicher Organismus entwickelt werden, was in der Verhandlung auch von einem medizinischen Sachverständigen bestätigt wurde.

Autor:  Ursula Knapp
Datum:  12 | 11 | 2009
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