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Telekom-Daten: BKA-Erklärung wirft neue Fragen auf

Die heimliche Überprüfung von Mitarbeiter-Daten der Telekom durch das Bundeskriminalamt nach dem 11. September 2001 war illegal, meinen Datenschützer. Von Matthias Thieme

Die heimliche Überprüfung von Mitarbeiter-Daten der Telekom durch das Bundeskriminalamt nach dem 11. September 2001 war illegal, meinen Datenschützer.
Die heimliche Überprüfung von Mitarbeiter-Daten der Telekom durch das Bundeskriminalamt nach dem 11. September 2001 war illegal, meinen Datenschützer.

Die heimliche Überprüfung von Mitarbeiter-Daten der Telekom durch das Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 war illegal, meinen Datenschützer. Das BKA hatte nach FR-Berichten am Donnerstag zugegeben, Daten von Telekom-Mitarbeitern angefordert, erhalten und bis zum Jahr 2003 gespeichert zu haben.

"Entgegen dem, was wir wussten, wurden auch Daten der Telekom-Mitarbeiter in die Terrorismusbekämpfung mit einbezogen", sagte Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz in Schleswig-Holstein der FR. Für eine solche Überprüfung der Mitarbeiter von Telekommunikations-unternehmen gebe es bis heute keine gesetzliche Grundlage. "Das war meiner Meinung nach zur Gefahrenabwehr nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig", so Weichert. Der vom BKA als Rechtsgrundlage genannte Paragraf 7 des Bundeskriminalgesetzes (Terror-Abwehr im Vorfeld) sei nicht ausreichend für eine derartige Überwachungs-Aktion.

Die Telekom beruft nun ihren Datenschutzrat ein, um die Vorgänge aufzuklären. In dem vor wenigen Monaten nach den Daten-Skandalen gegründeten Gremium sitzen Politiker wie Wolfgang Bosbach (CDU), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Silke Stokar (Grüne) sowie Gewerkschafter und Experten. Sie sollen nun klären, was das BKA bei der Telekom gemacht hat. Kundendaten, das will der Konzern schon herausgefunden haben, seien nicht zur Rasterfahndung benutzt worden. Doch welche Daten wurden wirklich benutzt?

Lange hat es gedauert, bis das Bundeskriminalamt auf Vorwürfe aus Telekom-Kreisen reagierte, wonach nach dem 11. September 2001 Millionen von Daten heimlich per Rasterfahndung durchsucht worden seien. Man feile an einer "Sprachregelung", hieß es bis zum späten Donnerstagabend. Dann verschickte das Amt eine Mitteilung, die zahlreiche neue Fragen aufwirft.

Im Datenschutzrecht gibt es drei zentrale Begriffe, die auch bei der Beurteilung möglicher Verstöße eine Rolle spielen: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten. Diese Begriffe vermeidet das BKA in seiner Mitteilung konsequent. Das Amt spricht unverfänglich von "Anfragen" und einer Daten-"Übermittlung".

Kostprobe: "Bei der Deutschen Telekom AG angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten", so das BKA. "Die Deutsche Telekom AG war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten." So weit, so unklar. Wurden die Daten erhoben, verarbeitet und vom BKA genutzt? Gab es Richterbeschlüsse, ein Gesetz? Darauf gibt das BKA keine Antwort. Klar ist nur, dass keiner der Betroffenen informiert wurde, weil das BKA keine Benachrichtigungspflicht sah.

In der BKA-Mitteilung finden sich weitere geschickt formulierte Unklarheiten: "Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind." Einen "massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben".

Und in der Telekom? Ganz ohne Übermittlung? Das BKA dementiert merkwürdigerweise Dinge, die niemand behauptet hat: Telekom-Insider hatten der FR von einer Rasterfahndung mit Telekom- Daten, auch Kundendaten berichtet, ausgeführt in den Räumen der Telekom auf Verlangen des BKA.

Kann das BKA ausschließen, dass damals in Kundendaten der Telekom nach "Schläfern" gesucht wurde? Die Antworten auf diese Fragen stehen aus. Das BKA hat am Freitag den ganzen Tag über nicht darauf geantwortet. Wieder wird nach einer besonderen "Sprachregelung" gesucht.

Autor:  MATTHIAS THIEME
Datum:  4 | 4 | 2009
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